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Frage von Thomas P. •

Frage an Johannes Kahrs von Thomas P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kahrs,

ich würde gerne wissen wie Sie zur Entfristung von Arbeitsverträgen innerhalb der FHH stehen. Die Situation stellt sich für mich und mehrere Kollegen folgend so da: Vor drei Jahren wurden 10 Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen im Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste eingestellt. Diese Arbeitsverträge wurden in dieser Zeit wiederholt verlängert. Sie laufen im Juni dieses Jahres aus und werden nicht mehr verlängert. Gleichzeitig wurden etwa 20 studentische Hilfskräfte neu eingestellt, die unsere Arbeiten bereits jetzt fast komplett übernommen haben. Eine Kritik an den bisher erbrachten Leistungen der Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen liegt von Seiten der Dienststelle nicht vor. Es ist für uns unverständlich, warum die befristeten Verträge nicht zu Festeinstellungen umgewandelt und stattdessen für die gleichen Tätigkeiten studentische Hilfskräfte eingesetzt werden. Wir meinen, eine gesellschaftliche Verantwortung sollte gerade im Öffentlichen Dienst erwartet werden dürfen und würden gern von berufener Seite eine Stellungnahme dazu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Pellowski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pellowski,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie sicher wissen, fallen Angelegenheiten Landesverwaltungen in die Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer. Insofern kann ich Ihnen als Mitglied des Deutschen Bundestages keine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem Fall geben. Gleichwohl möchte ich Ihnen meine Position wiedergeben.

Die Instrumente der Leiharbeit oder auch der befristeten Arbeitsverträge können sinnvolle Maßnahmen sein, um auf unvorhergesehene Situationen in der Wirtschaft und damit auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können. Ich denke dabei beispielsweise an Konjunkturschwankungen oder auch wirtschaftliche Krisen.

Was die SPD mit diesen Regulierungsmöglichkeiten nicht verfolgt, ist eine Ausnutzung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie dürfen nicht im Vergleich zum eigentlichen Stammpersonal bzw. der unbefristet Beschäftigten in eine schlechtere Stellung gebracht werden. Das ist eine Frage des Anstands und Respekts.

Um die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken haben wir in dieser Legislaturperiode Leiharbeit und Werkverträge stärker reguliert. Wir haben Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränkt, Auftragsspitzen zu bewältigen. Wenn Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer länger als 18 Monate in einem Entleihbetrieb arbeiten, müssen sie dort künftig eingestellt werden. Bereits nach neun Monaten erhalten sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft.

Aber auch die Situation der befristet Beschäftigten müssen wir weiter verbessern. Insofern hat sich die SPD in ihrem Wahlprogramm darauf verständigt, die sachgrundlose Befristung abzuschaffen, um insbesondere jungen Menschen Perspektiven und mehr Planbarkeit für ihr berufliches und privates Leben zu ermöglichen. Die Sachgründe für Befristungen werden wir einschränken und die Möglichkeit von Kettenbefristungen begrenzen. Den öffentlichen Arbeitgebern kommt hier eine besondere Verantwortung zu.

Mit freundlichem Gruß
Johannes Kahrs