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Frage von Constantin C. •

Frage an Johannes Kahrs von Constantin C. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kahrs,

kürzlich habe ich von Reform der Mülverwertung gelesen, die u.a. die Biotonne bundesweit verpfichtend machen soll.

Ist dieser Weg von immer neuen Tonnen und noch komlizierter Trennung nicht genau der falsche angesichts der Tatsache, dass Maschinen heutzutage deutlich besser sortieren können als Menschen.
Sind Systeme mit zwei Tonnen, recyclebarer Müll und Restmüll, oder gar nur einer Tonne in Zusammenarbeit mit modernen Sortierungsanlagen nicht besser geeignet mehr Recycling zu fördern.

Sollte die Gesetzgebung nicht eher das Ziel, z.B. in Form von Wiedeverwertungsraten, vorgeben als den Weg dahin? Ist nicht die private Wirtschaft besser darin durch Kostensenkung zur Gewinnmaximierung und durch Wettbewerb den effektivsten Weg zu finden, solange die richtigen gesetzlichen Anreize geschaffen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Constantin Calavrezos

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Calavrezos,

Vielen Dank für Ihre Frage zur Reform der Müllverwertung. Entschuldigen sie bitte die späte Antwort.

Am 28.10.2011 beschloss der Bundestag das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieses Gesetz soll das deutsche Abfallrecht neu ordnen und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Der Zweck dieses Gesetzes, so der Bundesregierung, sei "Rohstoffe so lange, so häufig und so effizient wie möglich zu nutzen und erst am Ende ihrer Nutzungsdauer energetisch zu verwerten".

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet auch zu getrennter Sammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen ab dem Jahr 2015.

Es gibt zwar neue Technologien in dem Bereich, aber leider ist bisher die komplett maschinelle Trennung vom Müll weder günstig noch effektiv. Laut eines Berichtes des Umweltbundesamtes gibt es "zur Praxis der getrennten Sammlung derzeit keine Alternative (.) da die Praxisreife der technischen Alternativen noch nicht nachgewiesen ist."
Darüber hinaus sei, "die getrennte Sammlung von Bioabfällen erforderlich, um als Ergebnis von Sammlung und Behandlung (Kompostierung oder Vergärung) ein schad- und störstoffarmes, hygienisch einwandfreies Düngemittel oder Kultursubstrat herzustellen, das umweltverträglich eingesetzt werden kann."

Ihre Ansicht, dass die private Wirtschaft im Wettbewerb die effektivste Lösung finden könnte, hat auch der Gesetzgeber berücksichtigt. "Der vom neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz geschaffene faire Ausgleich zwischen öffentlicher und privater Entsorgungswirtschaft trägt auch den Vorgaben des EU-Wettbewerbsrechts Rechnung. So werden die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger auch weiterhin die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten haben. Gewerbliche Sammlungen sind zwar möglich, müssen jedoch den zuständigen Behörden angezeigt werden."

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs