Portrait von Johann Wadephul
Antwort 07.04.2025 von Johann Wadephul CDU

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir ausführlich und sachlich über den in der letzten Legislaturperiode avisierten Gruppenantrag diskutiert, der auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD abzielt und dabei sowohl die Rechtslage als auch den politischen Kontext fundiert und ausführlich abgewogen. Die überragende Mehrheit unserer Fraktion hat sich anschließend gegen einen Beitritt zum Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD entschieden.

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Antwort 07.04.2025 von Johann Wadephul CDU

Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.