Frage an Johann Wadephul von Kevin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Johann David Wadephul,
ich bin Gemeindewehrführer der Gemeinde Hamdorf bei Rendsburg. Ich bin Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Es gibt ein Gesetz, in dem geregelt ist, dass Soldaten die in einer Gemeindevertretung sind nicht versetzt werden dürfen. Ich als Wehrführer habe den Status eines Ehrenbeamten, genauso wie mein Stellvertreter und der Bürgermeister und sein Stellvertreter. Meiner Meinung nach ist der Status Ehrenbeamter hochwertiger als jemand aus der Gemeindevertretung.
Meine Frage an Sie: An wen kann ich mich wenden, um Ehrenbeamte der Feuerwehr, in diesen Versetzungsschutz mit aufzunehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Hohnsbehn
Hallo Herr Hohnsbehn,
Bitte wenden Sie sich an den Landtagsabgeordneten Hans-Hinrich Neve aus Stafstedt. Die Vorschrift betrifft das Landesrecht. Er ist Mitglied im zuständigen Ausschuss und vertritt auch Ihre Gemeinde im Landtag.
Viele Grüsse!
Ihr Johann Wadephul