Außerdem sind in diesem Vergleich auf deutscher Seite Zahlungen wie Kindergeld und Steuervergünstigungen wie der Arbeitnehmerpauschbetrag oder Grund- und Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt. Würde man diese einberechnen, läge die Belastung in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Staaten deutlich niedriger.
Einige Länder haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt.
Grundsätzlich gilt heute in der EU das sogenannte Dublin-Verfahren.
Selbstverständlich besitzt auch der Deutsche Bundestag das Gesetzesinitiativrecht. Der Deutsche Bundestag macht aber nur eher selten davon Gebrauch. U. U. unterschätzen Sie auch die Komplexität einer solchen Gesetzesänderung.
Ich habe großes Vertrauen in die Beamten und Beamtinnen auf allen Ebenen und das Ergebnis der Europawahl bestätigt dieses Vertrauen.
Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass auch der Bund bald ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, damit die von Ihnen beschriebene Disparität bald ein Ende hat.

