Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Erst wenn dann der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat und eine notwendige Rechtsverordnung erlassen wurde, kann die Ergänzungszahlung ausgezahlt werden. Zum Zeitplan dieses Gesetzes liegen mir leider keine Informationen vor.
Ich kannte diese Kampagne bislang nicht, unterstütze aber das Anliegen.
Aussagen eines mir nicht bekannten Schreibens kann ich leider nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich für eine Antwort an die Kollegen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
Derzeit gibt es vor allem im Bundesrat Bestrebungen, ein Verfahren zu initiieren. Ich begrüße das.
