Ist bei den Koalitionsverhandlungen mit der Union der Weg für ein AfD-Verbotsverfahren geebnet worden?
Zeitlich passt es zu Beginn der Legislaturperiode und es ist ja nur eine Weitergabe an das BVG, die AfD offiziell zu überprüfen und je nach Ausgang zu verbieten. Die vielleicht wichtigste Handlung der Koalition in diesen Zeiten. Alles andere wäre fahrlässig und würde schwarz-rot zu Steigbügelhaltern von Demokratie-Feinden machen.

Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Meiner Meinung nach wäre ein Bundestagsbeschluss für ein Parteiverbotsverfahren nicht „nur eine Weitergabe“ an das Bundesverfassungsgericht. Denn ein Nicht-Verbot wäre, genau wie eine Zurückweisung des Antrags im Vorverfahren, Wasser auf die Mühlen dieser Partei. Immerhin genügen nicht nur verfassungswidrige Äußerungen, sondern es muss ein planvolles Vorgehen mit Erfolgsaussichten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, nachgewiesen werden. Deshalb ist es richtig, dass zunächst insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Beweissammlung abschließt, um dann auf dieser Basis ein Verfahren einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff