Frage von Karl B. • 02.06.2025
Warum sollen nicht alle Beamten und Beamtinnen wie auch die Abgeordneten im Landtag NRW ein echtes Wahlrecht bzgl. der Wahl der Krankenversicherung erhalten?
Sehr geehrter Herr Blöming,
Angeordnete in NRW erhalten nach § 13 Absatz 4 AbgG NRW auf Antrag einen hälftigen Zuschuss zur Krankenversicherung, quasi eine pauschale Beihilfe und haben damit ein wirkliches Wahlrecht. Beamten und Beamtinnen, die bereits als solche beschäftigt sind, soll dies auch nach dem Koalitionsvertrag anscheinend verwehrt bleiben. Mich würde nur der Grund aus Ihrer Sicht für diese nicht gleiche Behandlung der beiden Gruppen interessieren.