Warum sollen nicht alle Beamten und Beamtinnen wie auch die Abgeordneten im Landtag NRW ein echtes Wahlrecht bzgl. der Wahl der Krankenversicherung erhalten?
Sehr geehrter Herr Blöming,
Angeordnete in NRW erhalten nach § 13 Absatz 4 AbgG NRW auf Antrag einen hälftigen Zuschuss zur Krankenversicherung, quasi eine pauschale Beihilfe und haben damit ein wirkliches Wahlrecht. Beamten und Beamtinnen, die bereits als solche beschäftigt sind, soll dies auch nach dem Koalitionsvertrag anscheinend verwehrt bleiben. Mich würde nur der Grund aus Ihrer Sicht für diese nicht gleiche Behandlung der beiden Gruppen interessieren.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit zum Ausdruck gebrachte Interesse.
Ihre Ausführungen zur Beitragsbelastung gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamter – insbesondere im Vergleich zu privat Versicherten nehme ich sehr ernst. Gerade Kolleginnen und Kollegen mit niedriger und mittlerer Besoldung müssen darauf vertrauen können, dass ihre Anliegen im parlamentarischen Verfahren gehört und sorgfältig abgewogen werden. Ich bitte an dieser Stelle jedoch einen wichtigen Unterschied zwischen Abgeordneten und Beamtinnen und Beamten zu beachten. Bei ersteren handelt es sich nicht um Beamtinnen und Beamte, sondern um Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, welche auf Zeit in den Landtag gewählt werden. Dagegen ist ein Beamtenverhältnis grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt.
Gleichzeitig ist es mir wichtig, die Gesamtperspektive deutlich zu machen: Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte und den öffentlichen Dienst insgesamt spürbar zu verbessern:
- Die Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst wurden und werden – wie von der Landesregierung angekündigt – 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen. Das ist ein klares Signal der Wertschätzung und ein zentraler Baustein zur Sicherung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
- Mit der Digitalisierung, etwa durch die Beihilfe NRW App, wurden Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Auch das ist für viele Kolleginnen und Kollegen im Alltag eine spürbare Entlastung.
- Bereits im vergangenen Jahr ist mit der Modernisierung des Laufbahnrechts ein großer Schritt gegangen worden, um Karrierewege zu öffnen, Personalgewinnung zu erleichtern und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.
Auf dieser Grundlage geht die Landesregierung jetzt mit der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst den nächsten Schritt. In einem umfangreichen Dialog mit Gewerkschaften und Verbänden wurde ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das nun in einen Gesetzentwurf überführt werden soll. Zu den zentralen Bausteinen gehören unter anderem:
- Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos, auf das z. B. die 41. Wochenstunde einfließt und das insbesondere für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden kann.
- Reform des Zulagen- und Vergütungswesens: Vereinfachung der Strukturen, mehr Transparenz und moderate Erhöhungen der Zulagen.
- Ausweitung des Arbeitszeitrahmens, um den Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags zu ermöglichen.
- Einführung eines Altersgeldes, um Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft zu erleichtern und die Mobilität im Berufsverlauf zu erhöhen.
- Trennung der Alterssicherungssysteme, damit Wechsel zwischen verschiedenen Karrierewegen unbürokratischer möglich werden.
- Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten nach Eintritt in den Ruhestand, um die Weiterbeschäftigung erfahrener Fachkräfte attraktiver zu machen.
- Umsetzung moderner Arbeitsformen wie Co Working- und Shared Working Konzepte sowie die Einführung eines Jobrad Modells zur Förderung nachhaltiger Mobilität.
Diese Modernisierungsoffensive zielt darauf ab, den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen langfristig attraktiv, leistungsfähig und zukunftsfest aufzustellen. Sie bündelt eine Vielzahl von Verbesserungen, die den Berufsverlauf, die Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben betreffen.
Hinzu kommt, dass wir uns derzeit in einer Phase erheblicher wirtschaftlicher und finanzieller Herausforderungen befinden. Das Land steht vor großen Aufgaben – von der Bewältigung der wirtschaftlichen Lage über Investitionen in Bildung, Infrastruktur und innere Sicherheit bis hin zu zusätzlichen Belastungen durch Krisenfolgen. In diesem Umfeld müssen politische Prioritäten immer wieder neu abgewogen werden. Nicht alle Anliegen können gleichzeitig und in vollem Umfang umgesetzt werden, so begründet sie auch sein mögen. Das schmälert nicht die Berechtigung Ihres Anliegens, erklärt aber, warum der Gesetzgeber bei der Modernisierung des Dienstrechts derzeit vor allem Maßnahmen bündelt, die möglichst viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst in unterschiedlichen Lebensphasen direkt erreichen.
Für das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierungsoffensive gilt: Es ist nicht abgeschlossen. Als CDU-Landtagsfraktion werden wir die anstehenden Beratungen im Parlament aufmerksam begleiten und die Eingaben von Betroffenen, Sachverständigen, Verbänden und Gewerkschaften in unsere Abwägungen einbeziehen. Dazu zählen ausdrücklich auch Ihre Hinweise zur Situation freiwillig gesetzlich krankenversicherter Beamtinnen und Beamter. Ob und in welcher Form sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Anpassungen oder Ergänzungen gegenüber dem bisherigen Entwurf ergeben, wird Teil dieser Gesamtbetrachtung sein.
Abschließend möchte ich betonen, dass mir der Austausch mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wichtig ist – gerade in Zeiten, in denen Vertrauen in Politik und Staat nicht selbstverständlich ist. Auch wenn nicht jede Forderung kurzfristig erfüllt werden kann, sind Rückmeldungen wie Ihre ein wichtiger Beitrag dazu, Entscheidungen besser abwägen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Blöming MdL

