(...) Sofern Sie Asylsuchende und Geflüchtete, die nach UN-Recht Schutz suchen, voneinander unterscheiden wollen: Auch dafür kann es keine Obergrenze geben, weil dies an der Realität vorbeigeht - schließlich ist der 100.001te Geflüchtete nicht weniger an Leib und Leben bedroht als der 100.000ste. Und wenn das arme Bangladesch 400.000 Menschen aufnehmen kann, die vor schrecklicher Verfolgung fliehen, dann ist auch das reiche Deutschland weder heute noch in absehbarer Zukunft überfordert, vor Krieg und Gewalt geflüchteten Menschen Zuflucht zu gewähren. (...)
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