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Joachim Pfeiffer
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Frage von Ralf P. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Ralf P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Dr. Pfeiffer,

vor 4 Wochen hat unsere Bundeskanzlerin verkündet, dass die Einlagen der Sparer sicher sind. Da ich ein Tagesgeldkonto und keine Zertifikate besitze, habe ich mich auf ihre Aussage verlassen.
Mein Tagesgeldkonto ist bei einer deutschen Niederlassung der Kaupthingbank.
Seit dem 09.10. kann ich nicht mehr über mein Geld verfügen.
Die Kunden aus anderen Staaten (Groß Britannien, Finnland und die Niederlande) können das längst wieder?
Was tut meine Regierung, Ihre Partei, damit ich wieder an mein Geld komme, dass ich für ein neues, umweltfreundliches, deutsches Auto ausgeben wollte?

Mit freundlichen Grüßen,

Parzinger

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Sehr geehrter Herr Parzinger,

die Kaupthing Bank ist die größte isländische Bank und die sechstgrößte in den nordischen Ländern. Am 9. Oktober 2008 wurde die massiv angeschlagene Kaupthing verstaatlicht. Zuvor hatte die isländische Regierung bereits die Kontrolle über die Institute Landsbanki und Glitnir übernommen, so hoffte der isländische Staat, die schwierige Lage auf dem isländischen Bankenmarkt zu beruhigen und Mittelabflüsse zu stoppen.

Am 9. Oktober 2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die deutsche Niederlassung der Kaupthing Bank verhängt. Dieses so genannte Moratorium gilt unbefristet und soll einen überstürzten, ungeordneten Abzug der Einlagen verhindern. Nach deutschem Recht müssen laut BaFin spätestens sechs Wochen nach Verhängen des Moratoriums die Weichen für die Entschädigung der Kunden gestellt werden. Die deutsche Niederlassung hat noch Gelder in unbekannter Höhe, darf diese aber aufgrund des Moratoriums nicht auszahlen. Was im Fall einer Insolvenz mit den Geldern geschieht, die noch bei der deutschen Tochter liegen, ist unklar. Unter Umständen müssten diese Einlagen dann in den isländischen Einlagensicherungsfonds überwiesen werden.

Die Kaupthing-Bank ist nicht Mitglied des deutschen Bankenverbandes und als ausländisches Institut auch nicht in der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Daher nimmt die isländische Bank auch nicht am deutschen Einlagensicherungsfonds, der Sparern Einlagen von mindestens 1,5 Millionen Euro garantiert, teil. Die Kunden profitieren auch nicht von der Garantieerklärung der Bundesregierung für Einlagen auf Tages- und Festgeldkonten.

Die Bank ist dem isländischen - also nicht dem deutschen - Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Dieser Fonds schützt die Einlagen jedes einzelnen Kunden - auch in Deutschland - bis zu einer Höhe von 20.887 Euro zu 100%. Dieser Betrag ist zwar von dem isländischen Staat garantiert und unabhängig vom Kurs der Krone. Der isländische Staat müsste einspringen, wenn das Geld im Fonds nicht ausreicht, hat sich allerdings auf den Standpunkt gestellt, nur an isländische Bürger zu zahlen, da die ausländischen Verbindlichkeiten dermaßen groß seien, dass sie zum Staatsbankrott von Island führen würden, wenn sie bedient werden müssten.

Es muss nun zunächst abgewartet werden, ob die isländische Bankaufsicht den Entschädigungsfall feststellt. Davon kann jedoch ausgegangen werden. Die Finanzaufsicht in Reykjavík hat für die Prüfung drei Wochen Zeit. Sollte der Einlagensicherungsfall festgestellt werden, wird ein Entschädigungsverfahren eingeleitet. Die deutschen Kunden der Kauptink Bank müssten sich dann beim isländischen Einlagensicherungsfonds melden, um ihre Einlagen zurückzufordern. Das notwendige Formular kann man sich auf Englisch unter http://www.tryggingarsjodur.is/Payments herunterladen.

Politisch scheint es so zu sein, dass die isländische Regierung das Erfüllen des juristischen Anspruchs von Bedingungen abhängig macht. So signalisierte die Regierung in Reykjavik bereits, dass Kunden aus den Niederlanden und Großbritannien im Notfall bis zur Obergrenze von 20.887 Euro pro Person entschädigt werden. Beide Länder hatten nach dem Kollaps von Islands Finanzsystem mit den isländischen Behörden verhandelt. Dafür stellen die Niederlande Island einen Kredit zur Verfügung. Für Großbritannien wurde eine prinzipielle Vereinbarung über den Einlagenschutz von Icesave-Kunden getroffen. Hier sollen die Details noch festgelegt werden. Für Deutschland fehlt eine solche Vereinbarung. Deutsche Kunden können allenfalls Einlagen von bis zu etwa 20.800 Euro bei der isländischen Zentralbank einfordern. Die Ansprüche können sie bei der isländischen Einlagensicherung anmelden. Solange die Bank aber noch keine Insolvenz angemeldet hat, können Ansprüche deutscher Kunden vom isländischen Einlagensicherungsfonds nicht berücksichtigt werden.

Auch die von der Europäischen Union beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Schutzschirms von mindestens 50.000 Euro kommt in diesem Fall nicht zum Tragen.

Es gibt Bestrebungen von Seiten der Bundesregierung, mit der isländischen Regierung zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Sie setzt sich dafür ein, dass für die Sparer aus Deutschland Entschädigungen gemäß der isländischen Einlagensicherung gezahlt werden. Derzeit ist davon auszugehen, dass zumindest die Entschädigungssummen gerettet werden.

Ratschläge für Kaupthing-Kunden:
1. Eine Verstaatlichung ist noch keine Insolvenz. Ob Kaupthing dauerhaft zahlungsunfähig ist, entscheidet sich erst noch. So lange sind die deutschen Einlagen wegen des Moratoriums der BaFin eingefroren. Die Frist endet am 20. November.
2. Falls die Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird, müssen Sparer
innerhalb von zwei Monaten ihre Ansprüche anmelden, und zwar über die
Website der isländischen Einlagensicherung: www.tryggingarsjodur.is/QA
3. Dem Formular müssen beigefügt werden: möglichst aktuelle Kontoauszüge, Belege über Einzahlungen vom Referenzkonto. Die gelten auch alternativ zu den Kaupthing-Kontoauszügen, falls die nicht vorliegen oder nicht auszudrucken sind.
4. Am besten per Einschreiben einschicken an: Seðlabanki Íslands, Central Bank of Iceland, Kalkofnsvegi 1, 150 Reykjavik, Tel.: 00354 569 9600

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB