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Joachim Pfeiffer
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Frage von Johannes-Georg K. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Johannes-Georg K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pfeiffer,

mit Erstaunen habe ich gelesen und wahrgenommen was sich unser Parlament mal wieder gegönnt hat.

Ich bin seit 1997 pensioniert und meine Bezüge haben sich seither nicht erhöht, nein sie sind sogar noch gekürzt und eingeschränkt worden um 5,6374 % und ob die Lebenshaltung, die Preisentwicklung sich verändert hat interessiert meinen Dienstherren überhaupt nicht!

Eine kleine BfA-Rente wird mir voll angerechnet obwohl ich und meine Arbeitgeber die Beiträge bezahlt haben!

Ich habe keinerlei steuerfreie Pauschale, muß alles mit dem Finanzamt abrechnen wenn ich eine entsprechende Steuerrückerstattung möchte!

Wie können Sie das vertreten, verantworten? Haben Sie Verständnis für ein gewises Maß an Politik(er)verdrossenheit?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Johannes-Georg Knorr

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Knorr,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. November. Am 16. November ist im Deutschen Bundestag eine Diätenerhöhung beschlossen worden. Sie kritisieren, dass "sich unser Parlament mal wieder" etwas "gegönnt" hat.

Dieses Thema ist seit jeher Gegenstand intensiver Diskussionen gewesen. Das Wort „Diätenerhöhung“ funktioniert wie das Klingelzeichen beim Pawlow´schen Experiment. Sogleich wird die Vorurteilsmaschinerie angeworfen und das Parlament als raffgierig beschimpft. Bitte erlauben Sie mir deshalb die ausführliche Darstellung der konkreten Sachlage:

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen ist seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die vorgeschlagene Neuregelung soll den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten ausgleichen. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozentsatz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie werden nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Für mich ist Politik kein Beruf, sondern eine Berufung auf Zeit, die mich rund um die Uhr - an sieben Tagen der Woche - fordert. Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft in beide Richtungen sind notwendig. Diejenigen, die sich um das Wohl unseres Landes kümmern sollen, müssen auch so ausgestattet sein, dass sie sich ihre Unabhängigkeit für die Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Aufgabe bewahren können.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr Knorr, dass Sie diese Argumentation nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB