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Joachim Pfeiffer
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Frage von Helga L. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Helga L. bezüglich Familie

Warum unternimmt die CDU nichts für einen besseren Lebensschutz Ungeborener Kinde? Viele andere Gesetze werden in einem atemberaubenden Tempo geändet, wenn Lücken oder Schwächen offenbar werden. Warum tut man nichts, obwohl ganz offensichtlich von eimen wirksamen Lebensschutz nicht die Rede sein kann und das BVG seinerzeit eine Überprüfung dahingehend den Gesetzgebern ins Stammbuch geschrieben hat??

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lorenz,

„Wir bekennen uns zur Würde des Menschen. Würde und Leben des Menschen - auch des ungeborenen - sind unantastbar. Wir achten jeden Menschen als einmalige und unverfügbare Person in allen Lebensphasen“, heißt es im Grundsatzprogramm der CDU von 1994.
Wir treten nachdrücklich für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder ein. Zwar gibt es Gründe, die eine Entscheidung für Kinder schwer machen können, aber wir wollen die Grundlagen dafür verbessern, dass jedes ungeborene Kind, auch unter erschwerten Bedingungen, angenommen wird. Schwangere in Not- und Konfliktlagen brauchen neben finanziellen Hilfen und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot auch für Kleinstkinder die volle Unterstützung vom Vater des Kindes, von ihrer Familie und der Nachbarschaft, von Arbeitgebern und Vermietern.

Leider aber fällt allzu oft auch eine Entscheidung gegen Kinder, die schon unterwegs sind. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in unserem Land ist mit rund 130.000 jährlich anhaltend hoch - zu hoch.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. In den Koalitionsverhandlungen konnte auf Initiative der Union erreicht werden, dass diese Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht im Koalitionsvertrag verankert wurde. Wir werden dieser Verpflichtung auch in der 16. Legislaturperiode nachkommen.

Insbesondere die skandalöse Praxis bei den Spätabbrüchen und die hohe Zahl der nach der 23. Schwangerschaftswoche abgetriebenen Kinder macht eine Reform des Abtreibungsrechts dringend erforderlich.

Mit der Einführung des Elterngeld ab dem 01.01.2007 und der deutlich verbesserten Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sind bereits zwei wichtige familienpolitische Eckpfeiler aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem inzwischen angeschobenen Zentrum des Bundes für frühe Hilfen kümmert sich das Bundesfamilienministerium noch intensiver um die Kinder, die auf der Schattenseite unserer Gesellschaft aufwachsen.

In der letzten Legislaturperiode hat die Union einen Antrag zur Vermeidung von Spätabtreibungen eingebracht, der mit rot/grüner Mehrheit abgelehnt worden ist.

Wir bemühen uns um Ergebnisse. Ein konkreter Zeitpunkt für Initiativen kann gegenwärtig jedoch noch nicht ausgemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Joachim Pfeiffer, MdB