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Joachim Pfeiffer
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Frage von Gülcin H. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Gülcin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Pfeiffer,

Ich hätte eine wichtige Frage bezüglich den jetzigen Doppelpass-Diskussionen.
Und zwar bin ich ein wenig verwirrt, denn alle Artikel die ich über das Thema gelesen habe erwähnten nur Kinder die nach 2000 geboren wurden (denn diese haben die Optionspflicht)
Wie sieht es aus mit Jugendlichen die VOR dem Jahr 2000 geboren sind? Gelten die selben genannten Bedingungen in den Artikeln oder ist es für diese UNMÖGLICH eine doppelte Staatsangehörigkeit zu besitzen?

Ich bin 1994 in Deutschland (Waiblingen) geboren. Ich habe die türkische Staatsbürgerschaft und habe mein ganzes Leben lang in Deutschland gelebt, und habe auch vor hier zu bleiben. Ich ging hier zur Schule und beginne demnächst eine Ausbildung und danach habe ich vor zu studieren.
Aber ich bin seit Jahren unschlüssig was ich mit meiner Staatsangehörigkeit. Ich mag meine türkische Staatsangehörigkeit, weil sie ein Teil von mir ist, gleichzeitig ist ´deutsch´ auch ein Teil von mir. Außerdem ist es SEHR frustrierend nicht Wählen gehen zu können oder sonst eine Art legales Stimmrecht zu haben, da ich kein EU-Bürger bin, obwohl im Gedankengut und meiner Lebensweise ich es bin. Genauso wie ich Deutsch-Türkisch bin.

Ich würde mich auf eine baldige Antwort freuen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hasirci,

zunächst gilt: Die Union hält auch künftig an der Vermeidung der Mehrstaatlichkeit fest. Wer sich in Deutschland einbürgern will, der soll sich weiterhin für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden und seinen zweiten Pass abgeben. Das ist aus meiner Sicht völlig richtig, denn es schafft straf- wie zivilrechtliche Vorteile und setzt entsprechende Anreize für die Integration in Deutschland. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags sehen jedoch Ausnahmen vor und zwar dort, wo sie berechtigt erscheinen: Kindern ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, und die hier ihren Lebensmittelpunkt haben, soll es erleichtert werden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Nur für genau diesen bezeichneten Personenkreis entfällt in Zukunft der Optionszwang. Die Ausnahme gilt keinesfalls für alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern. Betroffene etwa, die sich beispielsweise in der prägenden Phase der allgemeinen Schulpflicht nicht in Deutschland aufgehalten haben, kommen nicht in den Genuss der Privilegierung.

Die bisherige Optionsregelung funktioniert so:

Seit dem 1. Januar 2000 erwerben die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern mit ihrer Geburt neben der ausländischen automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen Aufenthalt in Deutschland hat und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt. Kinder, die am 1. Januar 2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten – so wie Sie –, konnten im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2000 einen Antrag stellen und unter den gleichen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben (§40b StAG). Dieser Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit der Verpflichtung verbunden, sich zwischen der Vollendung des 18. und des 23. Lebensjahrs für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Wie Sie schreiben, besitzen Sie nur die türkische Staatsangehörigkeit; Ihre Eltern haben also offenbar von der oben beschriebenen Möglichkeit, Ihre Einbürgerung nach § 40b StAG zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht. Sie fallen dementsprechend nicht in den Kreis der bislang Optionspflichtigen. Heute den deutschen Pass zusätzlich zu erwerben, ist nicht mehr möglich. Sollten Sie sich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, müssten Sie Ihren türkischen Pass abgeben.

Knapp 90 Prozent der Optionspflichtigen, die befragt wurden, haben sich übrigens für den deutschen Pass ausgesprochen, weil sie hier ihren Lebensmittelpunkt haben, weil sie die Rechte eines deutschen Staatsbürgers behalten wollen, weil sie auch die Vorteile nutzen möchten, als EU-Bürger zu reisen, zu leben und zu arbeiten…und zu wählen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer