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Joachim Pfeiffer
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Frage von Peter S. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Peter S.

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

mich würde Ihre persönliche Begründung zur Ablehnung des Anti-Korruptionsgesetzes interessieren, welchem Sie als einer von drei Abgeordneten des Deutschen Bundestages widersprochen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Ströhmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ströhmer,

bei der Abgeordnetenbestechung handelt es sich in meinen Augen um ein hochkomplexes Thema. Als Abgeordnete sind wir Vertreter des ganzen Volkes. Unsere Aufgabe besteht darin, das Gemeinwohl aus den unzähligen Partikularinteressen herauszufiltern, mit denen wir tagtäglich konfrontiert werden. Dabei ist ein Abgeordneter nach Artikel 38 des Grundgesetzes nur seinem Gewissen unterworfen und nicht weisungsgebunden. Diese Aufgabe zu erfüllen ist nicht immer einfach, doch es ist die Herausforderung, der wir uns als Politiker stellen müssen und wollen.

Ich bin nicht bestechlich und werde dies auch nie sein, trotzdem kann ich die beschlossenen Neuregelungen nicht unterstützen. Richtig ist, dass strafwürdiges Verhalten sanktioniert wird. Doch ich befürchte, die sogenannte Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung geht zu weit. Wenn die Neuregelung in der Praxis zur Folge haben sollte, dass Abgeordnete sich zurückziehen und aus Angst vor strafrechtlichen Ermittlungen ihrer Aufgabe der Interessenvertretung nicht mehr nachkommen und für Bürger nicht mehr ansprechbar sind, müssen wir das Gesetz nachbessern. Mit den Neuregelungen werden Politiker immer mehr zu Beamten. Wir müssen aber eine Balance herstellen, indem wir die Unabhängigkeit des Mandatsträgers definieren, damit er nicht gleichgestellt wird mit einem Beamten. Grundsätzlich ist das Amt des Abgeordneten für mich kein Beruf im herkömmlichen Sinne, sondern lediglich eine Berufung auf Zeit. Die Interessenvertretung ist und bleibt zentraler Bestandteil unserer politischen Arbeit. Die Frage ist, wo wir die Grenze ziehen. Wann wird aus Interessenvertretung eine sogenannte Unrechtsvereinbarung? Genügen als Anlass für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen womöglich Dienstreisen, Geschäftsessen oder der Besuch von parlamentarischen Abenden? Die normale Interessenvertretung kann von Außen betrachtet leicht falsch interpretiert werden. Um aber die Unabhängigkeit eines Abgeordneten zu sichern, darf sein freies Mandat nicht in zu hohem Maße eingeschränkt werden.

Mit den kürzlich gefassten Beschlüssen zur Abgeordnetenbestechung laufen wir Gefahr, die Abgeordneten der Willkür der Presse, aber auch der Öffentlichkeit auszuliefern. Im politischen Geschäft lauert auch immer die Gefahr der Denunziation. Wenn einem Abgeordneten nachgesagt wird, er würde bestimmte Partikularinteressen vertreten, dann besteht für ihn innerhalb der heutigen schnelllebigen Medienlandschaft kaum die Möglichkeit, sich zu wehren. Leitet eine Staatsanwaltschaft beispielsweise Vorermittlungen ein, so kann es passieren, dass darüber in der Presse berichtet wird. Eine solche Berichterstattung gleicht der politischen Hinrichtung eines Abgeordneten, auch wenn sich im Nachhinein zeigt, dass die Beschuldigungen haltlos waren.

Die Skandalisierung im Falle des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zeigt deutlich, wozu es führen kann, wenn eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Politiker aufnimmt und in der Folge eine mediale Hetzjagd entsteht. Obwohl er am 27. Februar vom Vorwurf der Vorteilsnahme entlastet wurde, hat die politische Laufbahn von Christian Wulff irreparablen Schaden erlitten.

Dieser Willkür und damit verbundenen Vorverurteilungen wird mit dem veränderten Gesetz zur Abgeordnetenbestechung möglicherweise Vorschub geleistet, weshalb ich dagegen gestimmt habe.

Ich verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer