(...) Was die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie angeht, so beruht sie auf einer vom Bundesgerichtshof bestätigten Entscheidung des Landgerichts und ist jährlich überprüft worden. Diese Entscheidungen unterliegen der richterlichen Unabhängigkeit. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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