(...) In Ergänzung und zur Verdeutlichung meiner bisherigen Ausführungen vom 24.05.2012 darf ich nochmals betonen, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte von der zuständigen Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens geleitet werden. Die Unabhängigkeit der Justiz garantiert ein hohes Maß an Objektivität bei der Bewertung der jeweiligen Sachverhalte. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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