(...) Handelt es sich hingegen um eine rein zivilrechtliche Forderungssache und liegt keine Straftat vor, so kann die Polizei grundsätzlich nicht tätig werden. Sofern es sich um einen deutschen Pass / Personalausweis handelt, kann die Ausstellungsbehörde des Personalausweises um Auskunft zu den dort gespeicherten Meldedaten gebeten werden (Melderegisterauskunft). (...)
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