
(...) Ihre Fragen zum Patentrecht möchte ich gerne beantworten. Das von Ihnen angesprochene "first-to-file-Prinzip" kommt gemäß § 6 Satz 3 Patentgesetz in Fällen der Doppelerfindung zum Tragen. Sein Zweck ist es zum einen, einen Anreiz für eine frühe Anmeldung (und damit Offenbarung) der Erfindung zu schaffen; zum anderen soll vermieden werden, dass aufwendig ermittelt werden muss, wer im Einzelfall die Erfindung zuerst gemacht hat. (...)