Muss bei Förderung für den Kauf bzw. Leasing von E-Autos der bayerische Beamte das fiktive Partnereinkommen angeben?
Wir interessieren uns für die Förderung von einem E-Auto. Nun ist es so, dass meine Frau aufgrund der zwei Kinder, kein Einkommen beiträgt.
Muss ich bei dem Antrag für die Förderung das fiktive Partnereinkommen berücksichtigen?
Weitere Fragen an Joachim Herrmann
Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind für diese Regelungen nicht zuständig und daher leider nicht die richtige Ansprechstelle für Ihr Anliegen
Die Bayerische Staatsregierung hat die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fest im Blick und arbeitet daran, soziale Härten zu mildern und faire Rahmenbedingungen zu schaffen.
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert
Die bayerische Besoldung genügt den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.

