aktive Sterbehilfe lehne ich strikt ab. Die Tötung eines Menschen darf nicht unsere Antwort auf Krankheit und Leid sein, sondern vielmehr, den Patienten die Angst vor ihrer Krankheit zu nehmen und sie zu begleiten.
Die derzeitige Vorgehensweise hinsichtlich der Initiierung des Löschprozesses nach Abschluss notwendiger Ermittlungsmaßnahmen wird fortlaufend evaluiert und optimiert
Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.