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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Joachim Herrmann von Ulrich O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

soeben betonten Sie in Ihrem Schlusswort beim TV-Format "Der Fünkampf nach dem TV-Duell" der ARD die Wichtigkeit von Transparenz im Politikerberuf.
Bedeutet dies, dass Sie sich persönlich und im Kontext Ihrer Partei
- für die exakte Offenlegung von Lobbykontakten bei Politikern
- für die exakte Offenlegung von Nebenerwerbserträgen bei Politikern
und einer transparenten Kommunikation mit dem Bürger auf Plattformen wie abgeordnetenwatch.de einsetzen?

Welche Beweggründe haben Sie für Ihre Entscheidung? Wie begründen Sie die Blockadehaltung der CDU/CSU Bundestagsfraktion gegen die Klage von abgeordnetenwatch im Jahr 2015?

Mit freundlichen Grüßen
U. O.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr O.,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Politik. Wie Sie bereits meiner Stellungnahme im "TV-Fünfkampf" der ARD entnehmen konnten, ist mir Transparenz im politischen Wirken wichtig. Daher begrüße ich es, dass es bereits eine Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände gibt, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Die Eintragung ist Bedingung für einen Hausausweis. Somit ist für das öffentliche Transparenzinteresse ein Verfahren etabliert, das Maß hält zwischen Transparenz und Ansprechbarkeit des Politikers. Denn eines ist für mich klar: Es kann nicht sein, dass frei gewählte Abgeordnete öffentlich Rechenschaft über jedes möglicherweise von Interessen geleitete Gespräch ablegen müssen.

Für die CSU ist Interessenvertretung ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden demokratischen Willensbildungsprozesses, der nur dann friktionsfrei gelingen kann, wenn Politiker zugängliche Ansprechpartner auf Augenhöhe sind. Ein bürgernaher Politiker ist ständig im direkten Kontakt zu seinen Mitmenschen - sowohl zu Bürgern und Unternehmern wie auch zu Interessenvertretungen wie Gewerkschaften, Verbänden, Kammern und Vereinen.

Hinsichtlich Ihrer Frage zum Nebenverdienst gilt: Bundestagsabgeordnete sind verpflichtet, die Ausübung ihres Mandats in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen. Gleichzeitig stellt das Abgeordnetengesetz klar, dass Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich möglich sind. Diese Möglichkeit erachte ich als richtig und wichtig, um Personen aller Berufsgruppen den Weg zu einer Abgeordnetentätigkeit offenzuhalten. Zugleich gibt es enge Anzeigepflichten für Nebenverdienste, die dem öffentlichem Interesse an Transparenz nachkommen. Jeder Abgeordnete muss wissen, dass er das Ansehen des gesamten Parlaments mit prägt. In diesem Sinne appelliere ich auch an den gesunden Menschenverstand, Moral und Charakter, was Nebenverdienste angeht.

Mit nochmaligem Dank und den besten Wünschen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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