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Joachim Herrmann
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Frage von Renate W. •

Frage an Joachim Herrmann von Renate W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann!

Es ist immer wieder davon die Rede, dass man den Helfern der Flüchtlinge sehr dankbar sei. Es ist immer wieder von Willkommens-Kultur die Rede.
Mein seit über einem Jahr andauerndes Engagement für eine Gruppe Senegalesen ist durch Ihr Arbeitsverbot für diesen Personenkreis völlig wertlos geworden.
Die Menschen sind jetzt hofnungslos, ich bin frustriert.
Ein Mann hat für September einen Ausbildungsvertrag in einem Mangelberuf bekommen und kann diese Ausbildung nicht antreten. Wegen Ihrer Politik! Alle Anstrengung umsonst.

1.Frage: Ist "Willkommenspolitik" für die Christliche Union nur Gerede?
2.Frage: Was schlagen sie vor, soll dieser Mann jetzt tun?
3.Frage: Was schlagen Sie vor, soll ich tun, um mein Verantwortungsbewusstsein gegenüber diesem Staat und den Flüchtlingen vor dieser Art der Politik zu schützen? Den Pfarrer um Beistand bitten?
Bisher haben alle Eingaben zu diesem Problem in ihrem Ministerium nicht die gringste Reaktion ausgelöst.
4.Frage: Sind diese Probleme zu unwichtig?
Die Hoffnung schwindet zuletzt.
Mit freundlichem Gruß!
Renate Wolff

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Wolff,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Juli 2015 in dem Sie zu Fragen der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen an Asylbewerber und Geduldete Stellung nehmen.

Zunächst möchte ich Ihnen meinen Dank aussprechen für Ihr ehrenamtliches Engagement im Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Die Arbeit der Ehrenamtlichen im Flüchtlingsbereich ist gerade vor dem Hintergrund der stark ansteigenden Asylbewerberzahlen von großer Bedeutung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der von Ihnen thematisierten Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten wurden zuletzt durch das am 6. November 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer erheblich erweitert. Die Rechtsänderungen haben dazu geführt, dass Asylbewerber bereits kurz nach der Einreise und praktisch unmittelbar im Anschluss an die Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung legal arbeiten können, nach 15 Monaten sogar ohne Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit. Das ist für die Wirtschaft und den betroffenen Personenkreis hochattraktiv, im Hinblick auf die nach wie vor bestehende Arbeitslosigkeit von Deutschen und aufenthaltsberechtigten Ausländern im Niedriglohnsektor aber durch-aus nicht unproblematisch. Ein „Recht auf Arbeit“ für Asylbewerber und Geduldete wurde mit dieser Lockerung des Arbeitsmarktzugangs allerdings nicht geschaffen. Vielmehr bedarf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach wie vor einer Erlaubnis der Ausländerbehörde und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Die Entscheidung über die Beschäftigungserlaubnis ist eine Ermessensentscheidung, bei der auch migrationspolitische Erwägungen Berücksichtigung finden können. Und gerade hier setzen die von Ihnen angesprochenen Vollzugshinweise des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 31. März 2015 an. Um die erheblichen Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen durch die steigenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen bewältigen zu können, muss klar unterschieden werden zwischen jenen, die Anspruch auf Schutz haben, und jenen, die diesen Anspruch nicht haben und denen infolgedessen keine Bleibeperspektive zukommt. Hierauf haben sich auch die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller Bundesländer sowie die Bundeskanzlerin bei einem Spitzengespräch zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 18. Juni 2015 verständigt.

Der von Ihnen angesprochene Personenkreis der Asylbewerber und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten hat in Deutschland keine Aufenthaltsperspektive. Es wird bereits gesetzlich vermutet, dass in diesen Staaten keine politische Verfolgung vorliegt. Die Anerkennungsquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geht bei allen sicheren Herkunftsstaaten gegen Null. Es ist daher ermessensgerecht, diesem Personenkreis grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. So kann verhindert werden, dass dieser Personenkreis nur deshalb nach Deutschland kommt und einen aussichtslosen Asylantrag stellt, um hier zu arbeiten. Personen, die zu Beschäftigungszwecken nach Deutschland zuwandern wollen, müssen den dafür vorgesehenen Weg des Visumverfahrens beschreiten.

Die genannten Erwägungen treffen auf alle sicheren Herkunftsstaaten gleichermaßen zu. Eine rechtliche Möglichkeit, Personen aus verschiedenen sicheren Herkunftsstaaten bei der Frage der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen unterschiedlich zu behandeln, besteht nicht. In begründeten Einzelfällen können jedoch Ausnahmen im Rahmen der Ermessensentscheidung zugelassen werden. Ausdrücklich erwähnt wird in dem Schreiben vom 31. März 2015, dass aus Gründen des Vertrauensschutzes eine solche Ausnahme in Betracht kommt, wenn bereits eine Beschäftigungserlaubnis erteilt und der Ausländer daraufhin eine Berufsausbildung begonnen hat. Dadurch kann den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen werden.

Ich möchte nochmals betonen, dass eine positive Aufenthaltsperspektive bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nicht besteht. Dies gilt auch für das von Ihnen explizit angesprochene Herkunftsland Senegal. Im Jahr 2014 erfolgten bundesweit für den Senegal drei Anerkennungen bei insgesamt 256 entschiedenen Asylanträgen. Bei diesem Land ist daher die Beschleunigung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von großer Bedeutung. Durch die vom Bund für 2014 und 2015 bereits vorgenommenen Personalverstärkungen beim Bundesamt sowie die von der Bundesregierung beim Spitzengespräch am 18. Juni 2015 zugesagte weitere Personalmehrung um jeweils 1.000 Stellen in 2015/2016 erfolgt diese Verfahrensbeschleunigung.

Wir müssen sowohl im staatlichen wie im ehrenamtlichen Bereich unsere Anstrengungen zur Erleichterung der Integration auf diejenigen Asylbewerber konzentrieren, die eine echte Bleibeperspektive in Deutschland haben. Das sind derzeit vor allem Menschen aus Syrien und dem Irak, die vor den dortigen kriegerischen Auseinandersetzungen fliehen. Ich würde mich freuen, hierbei weiterhin auch auf Ihr Engagement zählen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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