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Joachim Herrmann
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Frage von klaus l. •

Frage an Joachim Herrmann von klaus l. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Herr Herrmann,

zunächst Danke ich Ihnen für die Antwort. Gerne teile ich Ihre auffassung das die meisten der Beamten/innen Ihren Auftrag gut bis sehr gut versehen, aber an der Kern der jetzt aufgekommenen Probleme haben sie mir keine klare antwort geben können, nämlich die Frage der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und auch die Unabhängkeit der neuen Dienstaufsicht in München und Nürnberg. Wie soll das gehen, wenn Kollegen gegen Kollegen aus den gleichen Direktiosbereich ermitteln ??? Auch die Probleme einer, aus meiner Sicht, schlechten Ausbildung werden zu sehr verallgemeinert. Ein Wort noch zu Statistiken: Glaube nie einer Statistik, es sei du hast sie selber gefälscht!!!

Meine Fragen sollen nicht den Eindruck erwecken als hätte ich per se etwas gegen die Polizei, nein sie sollen eher Wachrütteln,und deshalb stelle ich mich gerne jeder offenen Diskusion.

MfG
Klaus Lerche

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Sehr geehrter Herr Lerche,

für Ihre E-Mail vom 29.05.2012, mit der Sie die Unabhängigkeit bei den Ermittlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte thematisieren, bedanke ich mich.

In Ergänzung und zur Verdeutlichung meiner bisherigen Ausführungen vom 24.05.2012 darf ich nochmals betonen, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte von der zuständigen Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens geleitet werden. Die Unabhängigkeit der Justiz garantiert ein hohes Maß an Objektivität bei der Bewertung der jeweiligen Sachverhalte.

Speziell im Hinblick auf die Unabhängigkeit der polizeilichen Ermittlungsstellen darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Am 02.03.2012 haben wir die Ermittlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, die sog. "internen Ermittlungen", bayernweit bei zwei Stellen, nämlich in München und in Nürnberg, zentralisiert.

Die Dienststelle in München ist örtlich für Südbayern und Nürnberg für den Bereich Nordbayern zuständig.

Die zentralen Ermittlungsstellen bearbeiten grundsätzlich alle Amtsdelikte und Straftaten von bayerischen Polizeiangehörigen, wie z. B. Fälle der Körperverletzung im Amt, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Strafvereitelung im Amt.

Darüber hinaus nehmen beide zentrale Ermittlungsstellen auch Beschwerden von Bürgern gegen Polizeibeamtinnen und -beamte entgegen.

Alleine die örtliche Situierung und der Aufgabenzuschnitt dieser beiden Zentralstellen zeigen, dass bei der kriminalpolizeilichen Ermittlungsführung die Objektivität und Neutralität bestmöglich gewahrt ist.

Bei der Aus- und Fortbildung der Bayerischen Polizei können wir, entgegen Ihrer Einschätzung, ein hohes Niveau aufweisen. Hierbei wird neben der Fach- und Handlungskompetenz auch soziale und persönliche Kompetenz im Sinn einer bürgerorientierten Aufgabenerfüllung vermittelt. Oberstes Ziel des polizeilichen Einschreitens stellt eine professionelle Situationsbeherrschung mit gewaltfreier Konflikthandhabung dar. Unter der Berücksichtigung, dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen stets erforderlich sein kann, werden die Polizeibeamtinnen und -beamten beispielsweise in ihrem Einsatzverhalten geschult und ständig fortgebildet.

Dass bei der Aus- und Fortbildung bayerischer Polizeibeamtinnen und -beamten qualitativ hohe Standards vorhanden sind, kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die Aus- und Fortbildungskonzepte der Bayerischen Polizei von vielen Staaten angefordert und z. T. als Grundlage für eine Weiterentwicklung der eigenen Konzepte verwendet werden. Darüber hinaus entsenden viele Staaten ihre Ausbildungsbeamtinnen und -beamten zur Bayerischen Polizei, um im Rahmen von Hospitationen entsprechende Erfahrungen sammeln und im Heimatland berücksichtigen zu können.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen Ihre Bedenken ein Stück weit zerstreuen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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