Frage an Joachim Herrmann von Michael B. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Herrmann,
mit Antrag 16/5988 bzw Beschlussempfehlung 16/9093 "Denkmalschutz in Bayern - Einführung eines Schatzregals" soll die Einführung des Schatzregals wie in manch anderen Bundesländern bereits bestehend, auch in Bayern eingeführt werden.
Von der Tatsache ausgehend das bisher oftmals Schatzfunde aus andern Bundesländern in Bayern gemeldet wurde, eben weil hier kein Schatzregal herrscht, ist davon aus zu gehen das zukünftig sowohl diese Funde als auch Funde aus Bayern nicht mehr gemeldet und dem BLfD zr Auswertung zugeführt werden.
Zudem wird sich auf Grund dieser Enteignungspraxis auch kein Bauherr oder Grundbesitzer mehr genötigt fühlen solche Funde an die Ämter zu melden. Das Resultat wird sein das auch in Bayern deutlich mehr Funde nicht mehr der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung stehen.
Wie stehen sie und Ihre Partei zu dem Thema der faktischen Enteignung durch das Schatzregal und dem drohenden Verlust an Kulturgut für Öffentlichkeit und Wissenschaft ?
Mit freundlichen Grüßen
M. Baumbach
Sehr geehrter Herr Baumbach,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Einholung einer Information über das zuständige Wissenschaftsministerium kann ich Ihnen mitteilen:
Mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 12.07.2011 wurde die Staatsregierung gebeten, einen Bericht über die Gespräche zur Findung einer Eigentumsregelung an archäologischem Fundgut vorzulegen, die die Belange der Grundstückseigentümer, Kommunen sowie regionaler Interessengruppen berücksichtigt. Dieser Bericht liegt dem Landtag inzwischen vor.
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat Gespräche mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband e.V., dem Verband der Bayerischen Grundbesitzer e.V., dem Bayerischen Bauernverband, der Deutschen Burgenvereinigung Landesgruppe Bayern, dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., dem Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e. V., dem Katholischen Büro Bayern, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Gesellschaft für Archäologie in Bayern e.V., dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege sowie dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Archäologischen Staatssammlung geführt. In den Gesprächen konnte kein Einvernehmen erzielt werden, ein Schatzregal in das Denkmalschutzgesetz einzuführen. Eine solche Regelung wurde insbesondere von den Eigentümerverbänden abgelehnt. Stattdessen hat man sich auf eine alternative Regelung geeinigt, die einen Wertausgleich für Grundstückseigentümer, einen Finderlohn sowie den regelmäßigen Vorrang einer Ausstellung der archäologischen Funde vor Ort beinhaltet.
Nun müssen die weiteren Verhandlungen im Landtag abgewartet werden. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL