Werden Sie sich gegen die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen und den freien Zugang zu staatlichen Informationen verteidigen?
Sehr geehrter Herr Peick,
im Koalitionsvertrag haben SPD und Union angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren. Nun gibt es Berichte, wonach der Zugang zu staatlichen Informationen erheblich eingeschränkt werden soll. Diskutiert werden unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“, deutlich höhere Gebühren sowie weitere Hürden für Antragsteller.
Das IFG ist seit rund 20 Jahren ein wichtiges Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. Kritiker befürchten, dass die geplanten Änderungen den Informationszugang faktisch stark einschränken würden.
Wie bewerten Sie diese Pläne? Werden Sie sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass das IFG als wirksames Transparenzgesetz erhalten bleibt?
Das IFG ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden. Es hat den Zweck, das Grundrecht der Informationsfreiheit durch einen voraussetzungslosen Informationszugang praktisch wirksam zu machen und hat sich darin bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion beabsichtigt keineswegs die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, sondern unterstützt das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Maßgabe dazu ist auch weiterhin die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürger*innen und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.

