Jens Peick
Jens Peick
SPD
100 %
11 / 11 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Martin T. •

Warum lässt sich der Bundestag in der Frage der Neuauszählung endlos Zeit? Was gedenken Sie zu tun, damit es zu einer korrekten Ermittlung des Ergebnisses der letzten Bundestagswahl kommt?

Sehr geehrter Herr Peick,
Es gibt viele Gründe, dass das BSW von mehr als 5 Prozent der Wähler gewählt wurde und bei korrekter Ermittlung des Wahlergebnisses in den Bundestag einziehen würde. Die Differenz betrug lediglich 0,019 % Prozent. Es kam nachweislich zu systematischen Zählfehlern zulasten des BSW: Stimmen für das BSW wurden anderen Parteien zugeordnet oder zu Unrecht als ungültig verbucht. Eine Entscheidung über unseren ausführlich dargelegten Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages steht über sieben Monate nach der Wahl immer noch aus.
Der Artikel der renommierten Politikwissenschaftler Prof. Dr. Uwe Wagschal (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Eckhard Jesse (TU Chemnitz) in dieser Woche im Focus zeigt die verschiedenen Fehler und Unregelmäßigkeiten im Wahlergebnis sehr überzeugend auf. https://bm2yp.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/1t6Af4OiGsF30j8p8qqecNWGkl6yDW/wLa8b17ektBh
Über die Wahrnehmung Ihres Mandats im o.g. demokratischen Sinne würde ich mich freuen!

Jens Peick
Antwort von SPD

Es ist nachvollziehbar, dass Sie sich eine raschere Klärung wünschen – schließlich geht es um das Vertrauen in unsere demokratischen Verfahren. Hier gilt aber: Sorgfalt vor Schnelligkeit.

Zunächst möchte ich betonen: Von einer bewussten Verzögerung kann keine Rede sein. Zuständig für die Prüfung der Wahleinsprüche ist der neunköpfige Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieses Gremium hat sich erst Ende Juni, also rund drei Monate nach der Konstituierung des neuen Bundestages, gebildet und im Anschluss seine Arbeit aufgenommen. Solche organisatorischen Anlaufphasen gehören zu Beginn einer neuen Wahlperiode dazu.

Dem Wahlausschuss liegen derzeit über 1.000 unbearbeitete Wahleinsprüche vor, teilweise sogar noch aus der Zeit der Europawahl 2024. Diese müssen alle sorgfältig geprüft werden, denn auch hier gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung: Jeder Einspruch verdient eine faire und gründliche Bearbeitung. 

Hinzu kommt, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) seinen umfangreichen Wahleinspruch samt einer etwa 100 Seiten starken rechtlichen Stellungnahme erst Ende August eingereicht hat. Diese Unterlagen müssen selbstverständlich juristisch und formal geprüft werden. Das braucht Zeit und Sorgfalt.

Das Gremium arbeitet kontinuierlich an den Einsprüchen und ist sich der Dringlichkeit und des öffentlichen Interesses im Fall des BSW bewusst. Deshalb soll dieser Fall nun auch priorisiert behandelt werden.

Ich befürworte die zügige und sorgfältige Arbeit des Wahlausschusses, der für ein transparentes, gründliches und rechtssicheres Verfahren sorgt. Eine übereilte Entscheidung würde niemandem helfen – sie könnte das Vertrauen in das Wahlsystem sogar schwächen. Wichtig ist, dass das Ergebnis am Ende zweifelsfrei korrekt ist, auch wenn das manchmal etwas mehr Geduld erfordert.

Was möchten Sie wissen von:
Jens Peick
Jens Peick
SPD

Weitere Fragen an Jens Peick