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Jens Brandenburg
FDP
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Frage von Hermann H. •

Direktkandidaten sollen verringert oder abgeschafft werden. Dadurch wird das Übel unserer Politik, die Liste, bevorzugt. Wie werden Sie abstimmen?

Sollten das Gesetz durchkommen, dann hat die AfD meine Stimme sicher. Und nicht nur meine. Nur mal so am Rande. Ihr macht die AfD stark. Die Liste dient dazu, Stimmvieh und Verlierer in die Parlamente zu hieven. Das ist Demokratiefeindlich. Dadurch kann man Fraktionszwänge leichter ausüben, was gegen das GG ist. Art. 38 Abs. 1. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Nicht der Fraktion.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Herr H.,

der am 17. März 2023 im Deutschen Bundestag beschlossenen Wahlrechtsreform habe ich zugestimmt. Nachdem eine Verkleinerung des Deutschen Bundestags fast 10 Jahre lang von der CDU/CSU blockiert wurde, ist dieses zentrale Wahlversprechen jetzt eingelöst. Die Verkleinerung ist dauerhaft und verlässlich. Sie behandelt alle Parteien gleich.

 Es ist nicht zutreffend, dass Direktmandate gestrichen werden. Wie bisher auch ist im neuen Wahlrecht das Verhältniswahlrecht entscheidend: 630 Sitze werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien und ihre Landeslisten verteilt. Daran ändert sich nichts. Allerdings wird es keine Überhang- und dadurch auch keine Ausgleichsmandate, die auch über die jeweiligen Landeslisten verteilt werden, mehr geben. Erringt eine Partei in mehr Wahlkreisen die meisten Stimmen als ihr insgesamt Sitze über die Zweitstimme zustehen, so werden die Wahlkreismandate mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen nicht mehr errungen. Warum dadurch die Listenplätze einen Vorteil haben sollen, erschließt sich mir nicht.

 Wer als besonders überzeugender Politiker ein gutes Erststimmenergebnis erzielt, wird auch weiterhin in den Bundestag über die Erststimme einziehen. Erzielt eine Partei im jeweils betroffenen Bundesland keine Überhang-Konstellation, ziehen alle Direktmandate in den Bundestag ein. Die Wahlrechtsreform sorgt für eine verlässliche und faire Reduzierung der Mandate im Deutschen Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen

 Jens Brandenburg

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