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Jens Behrens
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Frage von Kevin S. •

Können sie die CDU mit dem neuen Gesetztes vorschlag unterstützen?

Sehr geehrter Herr Behrens,

die CDU hat einen Gesetztes vorschlag abgegeben der für einen starken aufruhe sorgt. Doch das man sich ab dem ersten Tag krankmelden muss ist nur eine Ablenkung für den 32. der 34 Artikel, sie wollen das IGF wieder wie letztes Jahr Einschränken damit Affären wie die Masken Affähre garnicht erst ans Licht kommen. Das ist ein schwerer Eingriff in die Transparente Demokratie die wir hier in Deutschland versuchen zu pflegen und darf nicht unterstützt werden. Ihre Partei scheint es einfach so durch winken zu wollen und ich appelliere an ihren gesunden Menschenverstand das Sie wissen das es auf keinen Fall durchgesetzt werden darf. Ich hoffe sie nehmen sich das zu Herzen und sprechen mit ihren Kollegen und ihrer Partei darüber das Sie das nicht unterstützen dürfen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Zunächst möchte ich auf den von Ihnen angesprochenen Vorschlag zur Krankmeldung eingehen. Dabei handelt es sich um eine von mehreren vorgeschlagenen Maßnahmen des Koalitionsausschusses, die nun im Parlament beraten werden. Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden uns hierzu austauschen und gemeinsam entscheiden, welche Maßnahmen wie umgesetzt werden. Vor allem der Vorschlag zur Krankmeldung hat in der öffentlichen Debatte viel Aufmerksamkeit erhalten. 

 

Die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), auf dass Sie sich beziehen, befindet sich hingegen bereits im parlamentarischen Verfahren und wird derzeit innerhalb der Koalition intensiv beraten. Das IFG ermöglicht seit 2006 den Zugang zu Informationen von Behörden und ist ein wichtiger Baustein für Transparenz und demokratische Kontrolle.

Ziel der Reform ist es, das Verfahren zu modernisieren und an die heutige Zeit anzupassen, etwa durch die Digitalisierung von Abläufen. Gleichzeitig müssen selbstverständlich berechtigte Sicherheitsinteressen des Staates, bspw. im Bereich kritischer Infrastrukturen, berücksichtigt werden. 

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dabei klar: die bestehenden Informationsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, Medien und Zivilgesellschaft dürfen nicht eingeschränkt werden. Eine Schwächung der Transparenz oder eine Abschaffung des bisherigen Informationsfreiheitsgesetzes lehnen wir ausdrücklich ab und setzen uns auch im weiteren Verfahren dafür ein. 

 

Mit freundlichen Grüßen


Jens Behrens

 

 

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