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SPD
• 14.02.2025

Normalerweise gilt in diesem Fall ein relativ weitreichender Freibetrag. In der Regel beträgt dieser pro Kind 400.000€ bei Erbschaften durch ihre Eltern, auch bei Aktienvermögen (§16 ErbStG). Die Steuerpflicht beginnt erst ab dem ersten Euro jenes Betrages, der über den gesetzlich festgelegten Freibetrag hinausgeht.

Frage von Klaus J. • 17.04.2024
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SPD
• 26.04.2024

Das Solarpaket I, das die Erhöhung der Steckdosen-Einspeise-Obergrenze auf 800 Watt bei Balkonkraftwerken enthält, wird heute vom Bundestag beschlossen.

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