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Janosch Dahmen
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Frage von Bernd M. •

Würden Sie sich, als gesundheitspolitischer Sprecher, für die Verbesserung der katastrophalen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Versicherten im PKV-Basistarif einsetzen? Wenn ja, wie, wo und wann?

Ca. 87.000 Deutsche wurden seit 2009 im PKV-Basistarif und PKV-Standardtarif unter staatlichem Zwang krankenversichert.

Quelle: PKV-Verband

53.000 Versicherte nutzen den Standardtarif, Rund 34.000 Personen sind im Basistarif versichert.

https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/brancheneinheitliche-tarife/

Der 2,0-fache Gebührensatz für zahnärztliche Behandlungen aus dem SGB V, § 75, ist eine gesetzliche Vorgabe, die verhindert, dass Versicherte im PKV-Basistarif und

PKV-Standardtarif zum Zahnarzt gehen können.

In der GKV ist der Steigerungssatz = 2,3, Hierzu auch: : Az.:1 BvR1437/02 vom 25.10.2004,

Zahnärztekammer Berlin:

"Da der 2,0-fache Gebührensatz in der Zahnmedizin im Mittel deutlich unter den Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, ist zu diesen Bedingungen durchgängig

keine wirtschaftlich vertretbare Behandlung möglich. "

Quelle: https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/GOZ/GOZ_2012_Stellungnahmen/

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