Wann wird die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich gesichert?
Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für die psychotherapeutische Versorgung.
Sie sprechen ein wichtiges Problem an: Die Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeutinnen ist bislang nicht ausreichend gesetzlich geregelt. Dabei ist eine verlässliche Finanzierung entscheidend, um langfristig genügend qualifizierte Therapeutinnen auszubilden und die Versorgung sicherzustellen.
In der vergangenen Legislaturperiode sollte die Finanzierung unter anderem im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz geregelt werden. Nach dem Bruch der Ampelregierung kam es jedoch leider nicht mehr zu einer parlamentarischen Mehrheit für diese notwendigen Regelungen.
Aktuell gibt es von Seiten der Bundesregierung keine konkreten Reformvorhaben zur Finanzierung der Weiterbildung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte zudem im Gesundheitsausschuss am 14.01.2026, dass das Thema derzeit nicht zu den prioritären Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung zählt. Sollte weiterer Regelungsbedarf entstehen, könnten mögliche Reformvorschläge frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027 vorgelegt werden.
Wir halten eine verlässliche Finanzierung der Weiterbildung weiterhin für dringend notwendig und bleiben deshalb politisch an dem Thema dran. Dazu haben wir bereits mehrere schriftliche Fragen sowie eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
mit freundlichen Grüßen,
Janosch Dahmen

