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Janosch Dahmen
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Frage von Ramona K. •

Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um Fehlsteuerungen und Ressourcenverschwendung zu beenden?

Als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin (RTW/KTW/ITW) belege ich empirisch eine signifikante Linksschiefe der psychophysischen Belastung im Einsatzdienst. Die defizitäre Psychotherapiereform induziert eine massive Fehlallokation: Psychiatrische Notfallbilder (z. B. dissoziative Störungen) werden mangels ambulanter Akutstrukturen systemisch fehlgeleitet. Ein Transport generiert Systemkosten von 800–1.600 € – oft mehrfach wöchentlich pro Patient –, ohne kausale therapeutische Intervention. Diese pathogene „Low Control“-Konstellation führt zu strukturellem Verschleiß und konterkariert eine nachhaltige Erwerbsbiografie. Meine Forschung (Masterarbeit) fordert eine evidenzbasierte Reform: Die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB V-Disposition sowie eine zweijährige RS-Ausbildung zur Steigerung der klinischen Kompetenz und Schaffung durchlässiger Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis). Wie korrigieren Sie diese Evidenzdefizite?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre fachlich fundierte Zuschrift und für die empirische Tiefe, mit der Sie die Belastungslage im Einsatzdienst sowie die strukturellen Fehlsteuerungen psychiatrischer Notfälle beschreiben. Ihre Doppelperspektive als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin ist für die parlamentarische Arbeit ausgesprochen wertvoll.

Die von Ihnen beschriebene Fehlleitung psychiatrischer Notfallbilder mit Transportkosten in einer Größenordnung von 800 bis 1.600 Euro pro Einsatz, oft mehrfach wöchentlich pro Patient, ohne kausale therapeutische Intervention, ist ein Symptom eines jahrelang verschleppten Reformstaus. Die gesetzlichen Grundlagen im SGB V zum Rettungsdienst sind eng: Krankenkassen dürfen bisher nur für den Transport von Notfallpatienten in ein Krankenhaus zahlen, nicht für ambulante Versorgung am Einsatzort oder die ausreichende Ausbildung von Fachpersonal. Eine Reform des SGB V mit differenzierteren Finanzierungsregeln steht seit Jahren aus.

Schon 2020 lag ein weitreichender Gesetzentwurf zur Notfallreform vor, den der damalige Bundesgesundheitsminister Spahn nicht fertiggestellt hat. In der vergangenen Legislatur haben wir einen sehr guten Gesetzentwurf maßgeblich mitentwickelt, im Kabinett beschlossen, in den Bundestag eingebracht und im Gesundheitsausschuss angehört. Als die Ampelkoalition zerbrach, lag dieser beschlussfertig im Parlament, die Union lehnte eine kurzfristige Verabschiedung jedoch trotz inhaltlicher Zustimmung aus parteitaktischen Gründen ab. Im Oktober 2025 haben wir Grüne erneut einen fertigen, fachlich breit getragenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, weiterentwickelt mit Expertinnen und Experten, Kommunen und Hilfsorganisationen. Dieser wurde im Februar im Ausschuss angehört. Mittlerweile wurde ein weitgehend identischer Entwurf im Kabinett beschlossen und soll laut Zeitplan der Bundesregierung bis zum Jahresende abgeschlossen werden.

Solange werden weiter ambulante psychiatrische Akutstrukturen fehlen, werden psychiatrische Notfälle systemisch in den Rettungsdienst und in Notaufnahmen umgeleitet, mit hohen Kosten, hoher Belastung und ohne nachhaltigen therapeutischen Effekt. Genau hier setzt unser Reformansatz an: eine rechtssichere ambulante Disposition durch qualifiziertes rettungsdienstliches Personal im Rahmen eines eigenen Leistungsbereichs der speziellen ambulanten Notfallversorgung (SANV), die technischer und organisatorische Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 sowie der gezielte Auf- und Ausbau ambulanter psychiatrischer Akutstrukturen, die akute Krisen niedrigschwellig auffängt.

Die von Ihnen aufgeworfenen berufsrechtlichen Fragen, also die Stärkung der eigenständigen rechtssicheren SGB V-Disposition durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, eine verlängerte und klinisch vertiefte Rettungssanitäterausbildung sowie durchlässige Bildungsbiografien etwa über einen Hochschulzugang nach mehrjähriger qualifizierter Berufspraxis ohne Abitur, sind aus meiner Sicht zentrale Bausteine einer evidenzbasierten Reform. Ich habe dazu auch mit der Bertelsmann Stiftung bereits eine ausführliche Positionierung erarbeitet: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Gesundheit/Neujustierung_11digital.pdf Ich nehme Ihre fachliche Position dazu sehr gerne in unsere weitere parlamentarische Arbeit und in die fachliche Diskussion mit den Hilfsorganisationen und Berufsverbänden auf.

Insbesondere die Union ist in Bund und Ländern gefordert, beim Rettungsdienst und in der Notfallversorgung endlich zu liefern. Wir Grüne haben wiederholt konkret ausbuchstabiert, wie eine umfassende Reform gelingen kann, mit einem beschlussfähigen Bundesgesetz, das Milliarden sparen, Personal entlasten und Patientinnen und Patienten besser versorgen kann. Was fehlt, ist seit Jahren der politische Wille der Union, dieses zentrale Thema der Gesundheitsversorgung endlich anzugehen.

Wir brauchen jetzt einheitliche Qualitätsstandards, eine verbindliche Finanzierung und eine bundesweit verlässliche Notfallversorgung, einschließlich klarer berufsrechtlicher Regelungen für die Beschäftigten, die das System tragen.

Vielen Dank für Ihre Forschungsarbeit und für Ihr Engagement. Solche fundierten Rückmeldungen aus der Praxis sind für unsere parlamentarische Arbeit unverzichtbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Janosch Dahmen MdB

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