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Jana Schimke
CDU
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Jana Schimke von Reinhard G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Jana Schimke,

ich habe gehört, dass die Arbeitsagentur zur Zeit bundesweit von den Antragstellern von Arbeitslosengeld II generell verlangt, dass sie Kopien der Kontoauszüge von mehreren Monaten einreichen. Das soll auch bei Antragstellern von einfachen Weiterbewilligungsanträgen der Fall sein, von denen bekannt sein sollte, das sie kaum Vermögen und seit Jahren kein Erwerbseinkommen haben usw. Begründet werde das mit einer „neuen Vorgabe“.

Ich denke, dass etliche Leistungsberechtigte zur Zeit tatsächlich große Schwierigkeiten haben, überhaupt Kopien zu erstellen. Es gibt zur Zeit einen wohl Corona-bedingten Lieferengpass bei bestimmten (HP)-Druckerpatronen. Bibliotheken, die Jobcenter selber und viele Copy-Shops haben geschlossen. Bei den anderen darf man nicht selbst ans Gerät, sondern muss die Unterlagen zum Kopieren abgeben usw. Zudem wissen die Leistungsberechtigten oft nicht, was sie in den Auszügen wirklich schwärzen dürfen und was nicht.

Können Sie mir sagen, aufgrund welcher Vorgabe oder Weisung (eventuell des Ministeriums?) die Jobcenter so handeln? Nach meiner Kenntnis der Dinge ist nach der aktuell geltenden Rechtslage eine lückenlose Weiterbewilligung von Leistungen nicht unbedingt gewährleistetet, so wie noch im letzten Jahr. Vielen Leistungsberechtigten wird aber nicht eingeräumt, dass sie ihr Konto überziehen dürfen usw. Sollte in Corona-Zeiten nicht zuviel Stress vermieden werden, weil das die Immunabwehr schwächt? Sollte so eine Weisung nicht umgehend aufgehoben werden?
Was sagen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Großmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Beantragung, Bearbeitung und Bewilligung von Sozialleistungen ist stets mit Aufwand verbunden. Der Beratungsbedarf und der persönliche Austausch mit dem Jobcenter ist für viele enorm wichtig. Unbestritten ist dies gerade in Zeiten von Corona um einiges schwieriger. Gerne möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen sowie einer Kontenübersicht für Erst- und Weiterbewilligungsanträgen. Laut der bestehenden Weisungen der Bundesagentur sind regelmäßig die Kontoauszüge der letzten drei Monate jedes Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft vorzulegen. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums. In Einzelfällen kann von dieser Regelmäßigkeit abgewichen werden. Eine Änderung dieser Verfahrensweise oder eine neue Vorgabe aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen gibt es nicht. Letztlich bleibt es im Ermessen des jeweiligen Jobcenters, wie mit der bestehenden Anweisung während Corona umgegangen wird.

Bei Kontoauszügen dürfen sämtliche Haben-Buchungen, Kontostände und insbesondere Soll-Buchungen (Mietzahlungen, Heizkosten, Stromzahlungen, Zahlungen für Unterhalt oder Versicherungsbeiträge) nicht geschwärzt werden. Lediglich bei gewissen Überweisungen, dürfen aufgrund des Datenschutzes der Empfänger geschwärzt werden. Beispielsweise für Überweisungen an Parteien, Gewerkschaften oder religiösen Vereinigungen. Auch hier haben die Jobcenter ein Ermessen, wie die jeweilige Kontobewegung zu bewerten ist.

Abschließend möchte ich gerne auf das Angebot der Arbeitsagentur hinweisen. Gerade während Corona haben die Jobcenter viele Verfahren digitalisiert und die Einreichung von digitalen Dokumenten und die Kommunikation via Email ausgeweitet. Unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2 finden Sie hierzu weitere Informationen.

Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die Leistungsberechtigte und Behörden im Bereich der Sozialleistungen vor Herausforderungen stellt. Dennoch darf dies nicht dazu führen, dass gewisse Verfahrensweisen und Vorgaben komplett geändert werden. Unser Sozialstaat fußt auf dem Prinzip, dass jeder die Leistungen erhält, die ihm zustehen. Auch Corona darf dieses Prinzip nicht aufweichen, zumal die bestehenden Vorgaben ein Ermessen und Handlungsspielräume im Einzelnen ermöglichen. Gerne können Sie ihren jeweiligen Abgeordneten im Wahlkreis kontaktieren, um im Einzelfalle zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB

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