
(...) Artikel 12 – „Gleiche Anerkennung vor dem Recht“ - der UN-Behindertenrechtskonvention ist in diesem Zusammenhang maßgebend. Daraus folgt aus linker Sicht, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen „gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen“. (...)