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Jan Schröder
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Frage von Jan-Maarten A. •

Entwurf des nds. MF zur Beamtenbesoldung nur vorläufig bis zur Urteilssprechung durch das BVerfG?

Sehr geehrter Herr Schröder,

Ich habe gestern den Entwurf des nds. MF zur Beamtenbesoldung gelesen und stelle mir jetzt die Frage ob das nur ein Provisorium sein soll bis zum Urteil des BVerfG zur Alimentation in Nds.

Vergleicht man das was das nds. MF da jetzt versucht mit dem was z.B. Brandenburg oder Schleswig-Holstein angekündigt haben, ist das ein Witz sollte sich es hier um einen Versuch handeln die Amtsangemessene Alimentation umzusetzen.

Für Niedersachsen werden wohl kaum andere Bedingungen gelten als für z.B. Berlin (Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens).

Und da Niedersachsen eines der Bundesländer ist die ihre Beamten am schlechtesten besolden sollte da mehr bei rumkommen als eine Anhebung um 0,5 % denn die 2% für 2027 und 1% für 2028 sind ein Versprechen zur Tarifübernahme auf die Beamten, unabhängig von der Amtsangemessenen Alimentation.

Was können Sie dazu sagen?

Mit freundlichen Grüßen

Jan

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr. A.,

am 1. September 2026 hat die Niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2025 bis 2028 sowie zur Änderung entsprechender Vorschriften in die Verbandsbeteiligung gegeben. Ziel des Vorhabens ist es einerseits, die im Frühjahr erzielte Tarifeinigung für den Landesdienst systemgerecht auf Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger zu übertragen, und andererseits notwendige Korrekturen umzusetzen, die sich aus dem Berliner Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben.

Gewerkschaften und Interessenverbände erhalten als Nächstes die Gelegenheit, Stellungnahmen, Kritik oder Ergänzungen einzureichen. Das zuständige Finanzministerium prüft und bewertet diese Eingaben fachlich und nimmt bei Bedarf Änderungen am Entwurf vor. Erst im Anschluss wird der Gesetzentwurf zur Beratungen in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.

Dem Parlament liegt der Entwurf aktuell folglich noch nicht zur konkreten Beratung vor. Bei spezifischen fachlichen Fragen oder Anmerkungen empfehle ich daher, sich direkt an das Finanzministerium zu wenden, da dort detaillierte Auskünfte zum aktuellen Entwurf erteilt werden können.

Lassen Sie mich Ihnen versichern: Die SPD-Fraktion steht dafür, dass der öffentliche Dienst in Niedersachsen leistungsfähig und attraktiv bleibt und Beamtinnen sowie Beamte verlässlich und verfassungskonform alimentiert werden. Der aktuelle Entwurf ist ein substanzieller und finanzwirksamer Schritt (mit jährlichen Mehrkosten von fast 700 Millionen Euro ab 2028), den wir im parlamentarischen Prozess kritisch, aber lösungsorientiert begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Schröder

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