Entwurf des nds. MF zur Beamtenbesoldung nur vorläufig bis zur Urteilssprechung durch das BVerfG?
Sehr geehrter Herr Schröder,
Ich habe gestern den Entwurf des nds. MF zur Beamtenbesoldung gelesen und stelle mir jetzt die Frage ob das nur ein Provisorium sein soll bis zum Urteil des BVerfG zur Alimentation in Nds.
Vergleicht man das was das nds. MF da jetzt versucht mit dem was z.B. Brandenburg oder Schleswig-Holstein angekündigt haben, ist das ein Witz sollte sich es hier um einen Versuch handeln die Amtsangemessene Alimentation umzusetzen.
Für Niedersachsen werden wohl kaum andere Bedingungen gelten als für z.B. Berlin (Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens).
Und da Niedersachsen eines der Bundesländer ist die ihre Beamten am schlechtesten besolden sollte da mehr bei rumkommen als eine Anhebung um 0,5 % denn die 2% für 2027 und 1% für 2028 sind ein Versprechen zur Tarifübernahme auf die Beamten, unabhängig von der Amtsangemessenen Alimentation.
Was können Sie dazu sagen?
Mit freundlichen Grüßen
Jan

