Gibt es eine Modifikation des fiktiven Partnereinkommens bei zwei verheirateten Beamten?
Moin Herr Beck,
vielen Dank für die vorherige Antwort, aber eine konkrete Nachfrage gibt es noch, da ihre Antwort zum Teil den Fragen auswich.
Neben der Sonderzahlung von 500 bzw. 800 Euro für Beamte in NDS, um so die amtsangemessne Alimentation sicherzustellen, wird auch das fiktive Partnereinkommmen in Höhe von 20.000 Euro Brutto eingeführt.
Meine Frage lautet daher erneut, ob bei zwei verbeamteten Ehepartner jeweils 20.000 Euro Brutto dem anderen Ehepartner angerechnet werden, so dass fiktiv 40.000 Euro brutto zum Tragen kommen?
Führt man diese nachteilige Doppelberechnung vorerst ein?
Ich bitte um eine präzise Antwort auf diese Frage. Ein einfaches ja oder nein reicht aus.
Die anderen Fakten, wie z. B. die noch offene Klage beim Bundesverfassungsgericht für die Besoldung in Niedersachsen ist allen bekannt. Ebenso ist das Urteil für Berlin aus 2025 bekannt, welches neue Parameter vorgibt.
Mit freundlichen Grüßen

