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Antwort 03.11.2025 von Jan-Peter Röderer SPD

Im Sinne der Demokratie und des Parlamentarismus ist es wichtig, dass die Entscheidung zügig stattfindet – vor allem aber natürlich, dass sie nach gründlicher Prüfung getroffen wird.

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Antwort 15.10.2025 von Jan-Peter Röderer SPD

Das Statement der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ ist sehr eindeutig.

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Antwort 02.06.2025 von Jan-Peter Röderer SPD

Zum damaligen Zeitpunkt war die Anlage korrekt genehmigt und korrekt betrieben. Nichts hat also gegen einen Besuch der Anlage gesprochen. Wie oben beschrieben würde allerdings auch zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen eine Besichtigung der Anlage sprechen.

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Antwort 03.04.2024 von Jan-Peter Röderer SPD

Die von Ihnen angefragte PRÜFUNG eines Verbotsverfahrens ist meines Erachtens hier ergänzend ein sinnvoller Schritt und führt dann hoffentlich zu dem Ergebnis, ob ein tatsächliches Verbotsverfahren sinnvoll ist.

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Antwort 19.06.2023 von Jan-Peter Röderer SPD

für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Anlagen sind nicht Landtagsabgeordnete zuständig