Was halten Sie von einer Neuauszählung der Bundestagswahl?
Ist der Bundestag evt falsch zusammen gesetzt, da es Zählfehler bei der letzten Bundestagswahl gab.
Und muss nicht wenn es berechtigten Zweifel gibt dieser durch Nachzählung ausgeschlossen werden?
Weitere Fragen an Jan-Peter Röderer
Das Statement der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ ist sehr eindeutig.
Zum damaligen Zeitpunkt war die Anlage korrekt genehmigt und korrekt betrieben. Nichts hat also gegen einen Besuch der Anlage gesprochen. Wie oben beschrieben würde allerdings auch zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen eine Besichtigung der Anlage sprechen.
Die von Ihnen angefragte PRÜFUNG eines Verbotsverfahrens ist meines Erachtens hier ergänzend ein sinnvoller Schritt und führt dann hoffentlich zu dem Ergebnis, ob ein tatsächliches Verbotsverfahren sinnvoll ist.
Bisher ist vonseiten der Landesregierung leider wenig Handlungsbereitschaft zu erkennen.

