Zum damaligen Zeitpunkt war die Anlage korrekt genehmigt und korrekt betrieben. Nichts hat also gegen einen Besuch der Anlage gesprochen. Wie oben beschrieben würde allerdings auch zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen eine Besichtigung der Anlage sprechen.
Die von Ihnen angefragte PRÜFUNG eines Verbotsverfahrens ist meines Erachtens hier ergänzend ein sinnvoller Schritt und führt dann hoffentlich zu dem Ergebnis, ob ein tatsächliches Verbotsverfahren sinnvoll ist.
Bisher ist vonseiten der Landesregierung leider wenig Handlungsbereitschaft zu erkennen.
für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Anlagen sind nicht Landtagsabgeordnete zuständig
Insofern gab es da im Vorfeld nichts zu prüfen.
Wir halten dieses Instrument für geeignet und finden es unverständlich, dass von ihm kein Gebrauch gemacht wird.

