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Antwort 02.06.2025 von Jan-Peter Röderer SPD

Zum damaligen Zeitpunkt war die Anlage korrekt genehmigt und korrekt betrieben. Nichts hat also gegen einen Besuch der Anlage gesprochen. Wie oben beschrieben würde allerdings auch zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen eine Besichtigung der Anlage sprechen.

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Antwort 03.04.2024 von Jan-Peter Röderer SPD

Die von Ihnen angefragte PRÜFUNG eines Verbotsverfahrens ist meines Erachtens hier ergänzend ein sinnvoller Schritt und führt dann hoffentlich zu dem Ergebnis, ob ein tatsächliches Verbotsverfahren sinnvoll ist.

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Antwort 19.06.2023 von Jan-Peter Röderer SPD

für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Anlagen sind nicht Landtagsabgeordnete zuständig

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Antwort 14.06.2023 von Jan-Peter Röderer SPD

Insofern gab es da im Vorfeld nichts zu prüfen.

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Antwort 07.12.2022 von Jan-Peter Röderer SPD

Wir halten dieses Instrument für geeignet und finden es unverständlich, dass von ihm kein Gebrauch gemacht wird.