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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Karla M. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Karla M. bezüglich Recht

Am 3.5.1018, morgens in „ntv“ und „WELT“ Live-Berichte aus Baden-Württemberg: Am Montag hatten Flüchtlinge 4 Polizisten in die Flucht geschlagen, die einen abgelehnten Asylanten aus Afrika festnehmen wollten. So weit sind wir schon. Seit Montag war das Flüchtlingslager quasi besetzt. Am 3.5. morgens massiver Einsatz der Polizei im Flüchtlingslager, viele Asylanten wurden verhaftet wegen „Widerstand“ und „Gefangenenbefreiung“.
Dachte ich mir, schaun mer mal was ARD/ZDF so berichten, im aktuellen (letztlich eher unaktuellen und langweiligen) „Morgenmagazin“ keine Wort! Dann doch, eine Liveschaltung nach Baden-Württemberg… doch Sie werden es kaum ahnen… zum Zeckenproblem in Stuttgart. Ein Witz!
Fazit: Im öffentlich-rechtlichen nix, bis 09.00 Uhr! Nicht mal in den Nachrichten…..
Tja „Mit ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe“. Leider nicht, sondern in der letzten.
Der Öffentlich-rechtlich Rundfunk kostet uns Gebührenzahler jährlich 8 Milliarden. Ehrlich, was soll das alles, wenn private Sender viel flexibler und aktueller berichten als der träge Öffentliche?
Was sollen Kanäle wie „ZDF neo“ die Filme von vor 50 Jahren wieder- und wiederholen? Dafür gibt es eine Mediathek, oder nicht?
Wie kann es sein, dass die Intendanten mehr verdienen als die Kanzlerin?
Und nun lese ich, FAZ, 2.5.18, dass die Öffentlich-rechtlichen Sender eine Gebührenerhöhung fordern. Eine Frechheit meine ich. Die Unterhaltung können die Privaten besser, die aktuelle Berichterstattung offensichtlich auch.
Wie denken Sie über die geforderte Gebührenerhöhung?
Meinen Sie nicht, man sollte die 20 öffentlich-rechtlichen Fernsehkanäle auf 3 oder 4 – insbesondere lokale Kanäle reduzieren und sparsamer mit unseren Gebühren umgehen?
Jetzt kommt mir ein Verdacht: kann es sein, das man im „MoMa“ bewusst nicht über den Polizeieinsatz berichten wollte, um uns Bürgerinnen nicht zu erschrecken? Sollten wir das wohl nicht erfahren?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und Ihre Fragen zu Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt eine besondere Funktion bei der Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse in unserem Land zu. Im Gegensatz zum privaten Rundfunk, der keinem speziellen Programmauftrag verpflichtet ist, sind die Öffentlich-Rechtlichen (ARD, ZDF und DEUTSCHLANDRADIO) dem Gemeinwohl verpflichtet. Konkret bedeutet dies, dass sie eine unabhängige "Grundversorgung" mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung gewährleisten müssen.

Wie alle Medien steht auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk großen Herausforderungen gegenüber. Wir leben in einer Welt, in der Mediengattungen immer weiter zusammenwachsen und sich Menschen vermehrt über Angebote im Internet informieren. Der öffentliche-rechtliche Rundfunk muss seine Unabhängigkeit und Akzeptanz in dieser veränderten Medienlandschaft immer wieder neu verteidigen. Für mich hat ein starkes unabhängiges Medienangebot, mit einer ausgewogenen und möglichst vollständigen Berichterstattung in unserem Land hohe Priorität.

Für die Union ist es oberstes Ziel, die Freiheit der Presse und der Berichterstattung zu sichern. Ein fairer Wettbewerb zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk trägt unserer Auffassung nach zur Vielfalt der Medienlandschaft in Deutschland bei. Vor diesem Hintergrund erachte ich auch das Solidarmodell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als notwendig und richtig. Sie sichert die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor kommerziellen Interessen. Gerade in Zeiten, in denen sich die Medienlandschaft Veränderungen mit zunehmend polarisierenden Tendenzen in unserer Gesellschaft gegenübersieht, ist auch die journalistische Qualität seiner Medienangebote ein hohes Gut.

Für die Erfüllung dieser vielschichtigen Aufgaben braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk angemessene finanzielle Ressourcen. Eine Erhöhung der Rundfunkgebühren sehe ich gleichwohl kritisch. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist angehalten, die ihm zur Verfügung gestellten Mittel effizient einzusetzen. Aktuell verhandelt das Bundesverfassungsgericht zur zukünftigen Struktur dieser Finanzierung. Hier erwarte ich weitere Klärung zu Fragen der Finanzierung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan-Marco Luczak

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