Antwort 06.04.2023 von Jan Kürschner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei einer Unterschlagung von Beweismitteln wäre die Staatsanwaltschaft zuständig, sofern es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Es gibt auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung.

Jan Kürschner MdL
Bei einer Unterschlagung von Beweismitteln wäre die Staatsanwaltschaft zuständig, sofern es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Es gibt auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung.
Aus Studienergebnissen zu Covid-19 werden wir gebotene Folgerungen ziehen, sowohl hinsichtlich des Infektionsschutzes als auch der sogenannten Long-Covid-Folgen, als auch mit Blick auf die weiteren klinischen Aspekte der Krankheit