Psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung.
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Besoldung befindet sich in Niedersachsen weiterhin in der ressortinternen Abstimmung. Konkrete Termine für eine Veröffentlichung oder eine Kabinettsbefassung liegen bislang nicht vor.
Die Frage nach dem aktuellen Stand der amtsangemessenen Alimentation, insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen bis A 8, nehmen wir als SPD-Landtagsfraktion sehr ernst.

