wie ist der aktuelle Stand bei der geplanten Neuregelung zur amtsangemessenen Alimentation, insbesondere für Beamtinnen und Beamte in unteren Besoldungsgruppen bis A8
Vielen Dank für ihre Anfrage und ihre Geduld! Die Frage nach dem aktuellen Stand der amtsangemessenen Alimentation, insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen bis A 8, nehmen wir als SPD-Landtagsfraktion sehr ernst. Wir sind uns der verfassungsrechtlichen Verpflichtung bewusst, für eine Besoldung zu sorgen, die nicht nur dem Amt angemessen ist, sondern auch einen deutlichen Abstand zur Grundsicherung gewährleistet – wie es das Bundesverfassungsgericht mehrfach in der Vergangenheit eingefordert hat.
In enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Finanzministerium haben wir daher bereits in der vergangenen Legislaturperiode unter der Führung der SPD wichtige strukturelle Reformen auf den Weg gebracht. Mit dem zum 1. Dezember 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts haben wir erste spürbare Entlastungen für Kolleginnen und Kollegen in den unteren Besoldungsgruppen geschaffen. Dazu zählt unter anderem die Erhöhung der Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 auf 1.200 Euro jährlich sowie eine lineare Besoldungserhöhung um 2,8 Prozent. Darüber hinaus wurde ab dem Jahr 2023 die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 abgeschafft, was insbesondere Berufseinsteigerinnen und -einsteigern zugutekommt.
Ein zentrales Element der Neuregelung ist der neu eingeführte familienbezogene Ergänzungszuschlag. Dieser stellt sicher, dass insbesondere Beamtinnen und Beamte mit Familie – dort, wo das Einkommen unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Niveaus liegt – eine ergänzende Unterstützung erhalten. Unser Ziel war es, nicht nur strukturelle Verbesserungen zu schaffen, sondern auch gezielt soziale Gerechtigkeit zu stärken, indem familienbedingte Belastungen besser berücksichtigt werden.
Wir wissen aber auch, dass es in der Praxis noch Fragen und Kritik gibt, etwa zur Berücksichtigung von Partnereinkommen bei der Berechnung des Ergänzungszuschlags oder zur Komplexität des Widerspruchsverfahrens. Diese Hinweise nehmen wir ernst. Gleichwohl möchten wir betonen, dass es unser ausdrückliches Ziel bleibt, eine rechtssichere und faire Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten – auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen Verantwortung des Landes gegenüber seinen Beschäftigten.
Selbstverständlich beobachten wir die laufenden rechtlichen Entwicklungen sehr genau – auch in anderen Bundesländern – und werden, wenn notwendig, weitere Anpassungen prüfen. Für uns steht fest: Wer im Dienst des Landes Verantwortung trägt, verdient eine Besoldung, die dieser Verantwortung gerecht wird. Wir werden auch weiterhin konsequent daran arbeiten, die Besoldung in Niedersachsen transparent, gerecht und verfassungskonform weiterzuentwickeln.
Wir empfehlen daher allen Betroffenen, etwaige individuelle Zweifel an der Besoldung rechtlich geltend zu machen, etwa durch fristgerechte Widersprüche. Als SPD-Fraktion setzen wir uns für ein modernes und gerechtes Beamtenrecht ein – mit einer Alimentation, die finanzielle Sicherheit und Wertschätzung gleichermaßen ausdrückt.

