Seit dem In Kraft treten der Neuerung gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Dabei unterscheiden wir zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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