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Jamila Anna Schäfer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jürrgen C. •

Wann gibt es endliche eine Regelung für Heizstrom (Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen) ?

Sehr geehrte Frau Schäfer,
als Ergänzung zu der Frage bezüglich Unterstützung für Nachtspeicherheizungen noch folgende Anmerkung: Mein Stromlieferant will ab Januar 2023 für den NT Heizstrom 44,67 ct pro kWh erheben. Der Tarif lag im Juli 2022 noch bei brutto 15,78 ct pro kWh !! Bei einem Jahresverbrauch von ca. 35.000 kWh soll ich demnach über 10.000.- € mehr zahlen, wovon über 2000.- € auf die Stromsteuer entfallen !!
Das treibt mich als Rentner in den Ruin !

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Antwort von
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Dass die Preise fast aller Energiequellen deutlich angestiegen sind, ist eine große Belastung für die Bürger*innen. Deshalb ist das Aufladen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro ein wichtiger Schritt, um die gestiegenen Kosten abzufedern und so die Menschen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.

Bei Wärmepumpen wird man von der Strompreisbremse profitieren, wenn man diese schon länger als ein Jahr besitzt. Für den Fall, dass die Wärmepumpe erst dieses Jahr einbaut wurde, hat unser Wirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt, eine Sonderregelung für neu eingebaute Wärmepumpen zu schaffen. Denn durch den höheren Strombedarf von Wärmepumpen würden die Neubesitzer*innen benachteiligt werden, da sie im vergangenen Jahr noch einen geringeren Stromverbrauch hatten. So würden wir die Bürger*innen bestrafen, die sich politisch gewollt verhalten haben. Um das zu verhindern und den Anreiz zum Umtausch einer Gasheizung in eine Wärmepumpe aufrecht zu erhalten, wird die Sonderregelung geschaffen.

Für das Problem der Nachtspeichertarife arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einer Lösung, sodass diese Haushalte auch von der Strompreisbremse mitberücksichtigt werden.

Gleichzeitig wird ein Soforthilfe-Fonds für Härtefälle eingerichtet, das bedeutet, dass Bürger*innen, die mit ihren Heizkosten abseits von Gas und Fernwärme überfordert sind, durch diesen Fonds entlastet werden sollen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zum Thema Strompreisbremse ein FAQ auf ihrer Webseite. Dort werden Details der Strompreisbremse erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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