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Jakob Blankenburg
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Frage von Kerstin G. •

Sehr geehrter Herr Blankenburg, welches Verbrauchsjahr wird bei der Gaspreisbremse als Vergleichsjahr herangezogen, 21 oder 22?Kerstin G. Vielen Dank

Sehr geehrter Herr Blankenburg;
in unserem großen, alten Fachwerkhaus (denkmalgerecht saniert, aber dadurch Einschränkungen der Wärmeisolierung und weiterhin hoher Gasverbrauch) haben wir in diesem Jahr fast 30% an Gas eingespart ( Wohnraumtemperatur 17-18 Grad! ect.).
Weitere Einsparungen scheinen mir nicht möglich zu sein.
Würde bei der Gaspreisbremse also der Verbrauch diese Jahres zugrunde gelegt werden, wäre für mich ein Erreichen des subventionierten Gasverbrauches von 80% des Vorjahres in der Zukunft natürlich nicht erreichbar. Denn selbst die 0,12€ pro kWh sind eine enorme finanzielle Belastung.

Somit wären, aus finanzieller, natürlich nicht aus ökologischer und solidarischer Sicht betrachtet, unsere Einschränkungen in diesem Jahr ungünstig gewesen. Und 17 Grad im gesamten Wohnraum sind schon, milde ausgedrückt, sehr unangenehm.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Gaspreisbremse.

Wie Sie sicher mitbekommen haben, hat der Deutsche Bundestag das Gesetzespaket zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme nun verabschiedet.

Bei der von Ihnen angesprochenen Gaspreisbremse ist vorgesehen, dass Haushalte ab 1. März 2023 ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis erhalten. Das heißt, der Preis ist für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt, und zwar bei 12 ct/kWh. Für einen Verbrauch oberhalb dieses Kontingents von 80 Prozent muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

Ihre Frage, auf welches Referenzjahr sich die Entlastung bezieht, lässt sich nicht ganz eindeutig beantworten, da der durch die Energieversorgungsunternehmen prognostizierte Jahresverbrauch vom September 2022, auf der die Berechnung der Entlastung basiert, unterschiedliche Zeiträume umfassen kann. Er kann auch den Vorjahresverbrauch d.h. das Jahr 2021 oder Teilabschnitte des Jahres einbeziehen.

Es handelt sich in jedem Fall, um einen von den Versorgern errechneten Durchschnittswert und nicht um den Verbrauch des Vergleichsmonats September 2022.

Es tut mir leid, Ihnen hierzu keine abschließende Antwort mitteilen zu können. Ich bin aber überzeugt, dass auch Sie von den Entlastungen der Gaspreisbremse profitieren werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jakob Blankenburg

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