Schutz der Krypto-Haltefrist und der finanziellen Eigenverantwortung: Werden Sie sich für den Erhalt der einjährigen Haltefrist einsetzen?
Sehr geehrter Herr Blankenburg,als Bürger aus 29482 Küsten sorge ich mich um die finanzielle Freiheit. Aktuell wird über die Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Krypto-Assets (§ 23 EStG) sowie Einschränkungen der Selbstverwahrung (Self-Custody) debattiert. Für mich sind Kryptowerte ein Mittel zum langfristigen Vermögensaufbau. Eine Abschaffung der Frist wäre eine massive Steuererhöhung für Privatanleger.Werden Sie sich für den Erhalt der einjährigen Haltefrist einsetzen?Unterstützen Sie das Recht der Bürger auf private Selbstverwahrung digitaler Werte ohne überbordende Bürokratie?Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.Mit freundlichen GrüßenJan Axel L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Fragen zum Thema Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowerten bzw. zur Haltefrist.
Kryptowerte und andere digitale Vermögenswerte gewinnen zunehmend an Bedeutung für Wirtschaft, Finanzmärkte und private Vermögensbildung. Ziel der SPD ist es, Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig für Steuergerechtigkeit und Transparenz im Umgang mit Kryptowerten zu sorgen. Für die SPD ist es ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, die Besteuerung von Kryptowerten und die Besteuerung von Zinsen und Dividenden einer steuerlichen Gleichbehandlung zuzuführen.
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt. Das heißt: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers bzw. der Anlegerin versteuert. Veräußerungsgewinne sind dabei nur innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig. Allerdings können auch Verluste nur innerhalb dieser Frist verrechnet werden.
Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% wird in Form einer Abgeltungsteuer direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese Änderung hätte für Anlegerinnen und Anleger Vor- und Nachteile. Einkünfte werden nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit dem zumeist niedrigeren Abgeltungsteuersatz besteuert. Veräußerungsgewinne sind unabhängig von Fristen steuerpflichtig – jedoch können auch Verluste unabhängig von der Spekulationsfrist verrechnet werden. Dies bedeutet, dass eine umfassende Verlustverrechnung möglich ist, was gerade für risikoreiche Investitionen ein entscheidender Vorteil sein kann.
Wenn wir an dieser Stelle die Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist beibehalten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden. Da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, die diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besser stellen. Wir wollen keine Steuerbefreiungen für besonders risikoreiche Anlegerinnen und Anleger.
Die private Selbstverwahrung ist von der derzeitigen Debatte um die Abschaffung der steuerbefreiten einjährigen Haltefrist nicht betroffen. Als SPD setzen wir uns für Steuergerechtigkeit ein und prüfen entsprechend stetig, wie eine möglichst steuergerechte aber auch zugleich nutzerfreundliche Verwahrung von Kryptowerten wie auch anderen Vermögensanlagen aussehen muss. Langfristig planen wir, dass Kryptowerte wie andere "klassische" Kapitalanlagen steuerlich behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Blankenburg

