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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Dieter H. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Dieter H. bezüglich Wirtschaft

Als Inhaber einer Dienstleistungsfirma möchte ich Sie mal fragen, ob es Ihnen überhaupt bekannt ist, daß die Sozialversicherungsbeiträge jeweils vor dem Monatsende für den laufenden Monat gezahlt werden müssen. Da unsere Std-Nachweise erst nach dem 1.des neuen Monats vorliegen und dann erst berechnet werden können, erfolgt die Zahlung (Einzug) als Schätzung und wird bei der nächsten Zahlung korrigiert!!! Vor 2 Jahren wurde diese Regelung eingeführt mit dem Ergebnis, daß die Firmen statt 12 x 13 x die Sozialversbeiträge zahlen mußten und wir seitdem die Löhne teilweise mit Kredit bezahlen. Vielen Dank ,das ist Mittelstandspolitik mfg Dieter Hämmerling

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hämmerling,

vielen Dank für ihre Anmerkungen. Durch das „Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch" wurde die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vom 15. des Folgemonats auf den drittletzten Bankarbeitstag des Abrechnungsmonats vorverlegt. Durch die Einnahme von dreizehn Beitragszahlungen im Jahr 2006 wurde seinerzeit der kritischen finanziellen Lage der gesetzlichen Rentenversicherung abgeholfen. Mit ist bekannt, dass hierdurch einmalige Belastungen für Unternehmen verbunden waren. Im Gegenzug bedeutet eine ausreichende Finanzierung der Rentenversicherung, dass die Rentenbeiträge trotz demographischer Belastungen unter 20 % bleiben konnten. Davon haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch in gleichem Maße profitiert. Ich halte die einmalige Belastung der Unternehmen für vertretbar. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schultern mit der schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre einen nicht unerheblichen Teil der finanziellen Belastungen, die der Rentenversicherung durch die demographischen Veränderungen (längere Rentenbezugszeiten infolge längeren Lebens, weniger BeitragszahlerInnen mehr RentnerInnen) entstehen.

Darüber hinaus hat die SPD in den letzten Jahren den Mittelstand spürbar entlastet. Ich erinnere nur exemplarisch an die Senkung der Steuersätze einschließlich der Möglichkeit die Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer zu verrechnen. Auch von den Maßnahmenpaketen der Konjunkturprogramme werden sehr viele mittelständische Betriebe profitieren. Eine fortlaufende Verschlechterung der Wettbewerbssituation mittelständischer Betriebe durch ein Gesetz, welches am 1.1.2006 - also vor mehr als 3 Jahren in Kraft getreten ist - halte ich für nahezu ausgeschlossen, zumal Sozialabgaben als Teil der Betriebsausgaben auch steuerlich geltend gemacht werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer