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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Ulrich D. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Ulrich D. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

auch wenn es scheint, daß ich ein Dauerschreiber etc bin:
Die Ungerechtigkeiten in Deutschland nehmen immer mehr zu. Sehr viele in Deutschland - leider auch die Abgeordneten - versuchen die eigenen Taschen zu füllen und in den fast leeren Taschen der Rentner noch den letzten Euro zu entnehmen:

Spiegel-Online vom 3.11.2007:
1. Über den entsprechenden Gesetzentwurf sollen die Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD am Montag informiert werden. Demnach würden die Diäten den Bezügen der Richter an obersten Bundesgerichten angepasst. Das entspreche einer Erhöhung um 9,4 Prozent oder rund 700 Euro auf knapp 7700 Euro pro Monat. Sie solle in zwei Schritten bis Ende 2009 erfolgen.
2.……..gehe auf "eindrucksvolle Weise" hervor, dass der Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt durch "kartellrechtlich unzulässige Kooperationen" weitgehend verhindert werde. Statt sich gegenseitig Konkurrenz zu machen, seien Strategien, Preise und auch Versorgungsgebiete mit Billigung und möglicherweise sogar auf Anweisung der damaligen Chefetagen abgestimmt worden.

3. Den rund 20 Millionen Rentnern winkt 2008 eine deutlich höhere Rentenanpassung als in diesem Jahr. Für West-Rentner zeichnet sich zum 1. Juli 2008 eine Erhöhung um 1,03 Prozent ab, für Ost-Rentner um 1,13 Prozent. Allerdings wird - das steht fest - auch eine Rentenerhöhung um 1,5 Prozent die inflationsbedingten Kaufkraftverluste für die Ruheständler nicht ausgleichen können. Im Oktober lag die Jahresteuerungsrate wie schon im September bei 2,4 Prozent. (dpa 1.10.07)

Ich bitte um Stellungnahme zu allen drei Punkten
Die Begründungen
- Globalisierung /Anpassung
- die Chinesen
- Generationengerechtigkeit
reichen hier nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen
U. Dissars

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dissars,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne antworte ich Ihnen zu den von Ihnen gestellten Fragen:

zu 1. Abgeordnetendiäten:

Wer ein öffentliches Amt wahrnimmt, muss sich Fragen zum Beispiel nach seinem Einkommen gefallen lassen. Gerne antworte ich Ihnen daher und schreibe Ihnen meine Meinung zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung, den Diäten.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung („Diät“) und eine entsprechende Altersentschädigung (Ruhegeld), die der Besoldung folgt. Beide wurden zuletzt zum 1. Januar 2003 angehoben.

Die Bundestagsabgeordneten erhalten monatlich ein „Gehalt“ von derzeit 7.009 Euro brutto. Diese Abgeordnetenentschädigung ist wie alle Einkommen (Lohne, Gehälter) zu versteuern. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen, deshalb wurde das ausgezahlte „Gehalt“ reduziert auf aktuell 6.989,80 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.

Das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Es wäre deshalb auch falsch, wenn sich Abgeordnete darüber beklagten, dass sie zu wenig verdienen. Natürlich sind diese 7.009 Euro weniger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften, und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen. Trotzdem: kein Abgeordneter leidet an Armut.

Niemand macht Politik - oder sollte Politik machen -, weil er oder sie Geld verdienen will. Auch ein gut verdienender Rechtsanwalt, eine Managerin, ein Unternehmer, ein hoch bezahlter Wissenschaftler oder eine gut verdienende Künstlerin kann in die Berufspolitik gehen. Das geschieht auch. Sie müssen aber wissen, dass sie ihr früheres Einkommen dabei meistens nicht wieder erreichen, sondern weniger verdienen werden. Das ist bei einem öffentlichen Amt auch zumutbar, soweit zum Beispiel die Abgeordnetenentschädigung nicht zu gering und angemessen ist.

Bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist vor allem die Frage zu beantworten, was ist angemessen. Was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete, die die Interessen von ca. 250.000 Bürgerinnen und Bürgern vertreten? Was ist angemessen für jede und jeden der über 600 Abgeordneten, die in unserem Land darüber entscheiden, ob deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden (Beispiel Kosovo, Afghanistan) oder nicht (Beispiel Irak). Was ist angemessen für die Abgeordneten, die über die Zukunft unserer Kranken- und Rentenversicherung, über die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und darüber entscheiden, welche Steuern wir zahlen sollen.

Mein Eindruck ist, dass in der Öffentlichkeit die Höhe der Abgeordnetenentschädigung letztlich weit überwiegend akzeptiert wird - wenn auch natürlich nicht von allen.

Kritisiert wird vor allem, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe von Entschädigung und Altersentschädigung entscheiden. Im Rahmen des geltenden Grundgesetzes ist es nicht möglich, die Entscheidung über die Höhe der Diät auf andere zu übertragen, obwohl auch viele Abgeordnete angesichts der meist kritischen Öffentlichkeit eine solche Übertragung der Entscheidung befürworten. Der Deutsche Bundestag muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst über jede Erhöhung der Entschädigung vor den Augen der Öffentlichkeit durch Gesetz entscheiden. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann daher nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden.

Der Bundesgesetzgeber hat den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen, wählte. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200 bis 300 Tausend Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern angesehen. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 wurde der Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenentschädigung genau mit einem Zwölftel der Jahresbezüge der Beamtenbesoldungsgruppe B6 und der Richterbesoldungsgruppe R6 vorgegeben. Die Jahresbezüge der vorgenannten Besoldungsgruppen umfassen auch die jährliche Sonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld.

Diese Bezugsgrößen wurden bisher nie erreicht. Bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 betrug die gesetzlich festgesetzte Entschädigung 91,21 Prozent der Bezüge der Besoldungsgruppe B6/R6. Dieses Verhältnis veränderte sich nicht zuletzt aufgrund wiederholter Nullrunden bis 1994 auf 76,67 Prozent. In den Folgejahren näherte sich die Abgeordnetenentschädigung den Bezugsgrößen zwar an und beträgt seit 1. Januar 2003 monatlich 7.009 Euro. Zu den Monatsbezügen der Besoldungsgruppe B6/R6 in Höhe von rund 7.668 Euro (bei Verheirateten, ohne Kinder) besteht derzeit aber immer noch eine Differenz von 659 Euro; das sind 9,4 Prozent. Werden, wie heute im Gesetz vorgesehen, die Sonderzahlungen anteilig berücksichtigt, ist die Differenz sogar noch etwas größer (ca. 900 Euro monatlich).

Es war richtig, dass die Abgeordneten wegen der in den letzten Jahren angespannten wirtschaftlichen Lage die Entschädigung und die Altersentschädigung seit dem Jahre 2003 nicht angehoben haben. Jetzt wächst die Wirtschaft. Die Arbeitslosigkeit sinkt. Löhne und Gehälter steigen allmählich wieder. Die jüngsten Tarifabschlüsse in der Metallindustrie bringen eine Lohnsteigerung um 4,1 Prozent, der Abschluss in der Chemiebranche sieht Lohnerhöhungen von 3,6 Prozent vor und das Baugewerbe hat sich auf eine Erhöhung von 3,1 Prozent geeinigt.

Angesichts der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist auch eine Anhebung der Entschädigung möglich und vertretbar. Zugleich soll der berechtigten öffentlichen Kritik an der heutigen Systematik von Entschädigung und Altersentschädigung Rechnung getragen werden.

Denn neben der Art und Weise, wie die Höhe der Diäten festgelegt wird, werden vor allem die Höhe des Altersversorgungsanspruches und die Steigerungssätze der Altersentschädigung kritisiert und dass das Modell der Altersversorgung von Abgeordneten weitgehend dem Vorbild der Beamtenversorgung folgt. Im Unterschied zu den Beamten, die meist ein ganzes Berufsleben lang für ihren jeweiligen Dienstherren (Gemeinde, Land, Bundesrepublik Deutschland) tätig sind, gehen Abgeordnete typischerweise vor und nach der Mandatszeit einer Erwerbstätigkeit nach. Anders als den Beamten, die im Alter auf eine Vollversorgung angewiesen sind, stehen ihnen meistens aus dieser Erwerbstätigkeit auch noch andere Versorgungsansprüche zu.

Wir wollen daher die Kritik aufgreifen und folgende Änderungen vornehmen:

a. Absenkung des Altersversorgungsanspruches

Die neuen Versorgungsregelungen sehen eine Abkehr von den bisherigen, sich an der Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung in die Richtung einer lückenfüllenden Teilversorgung für die Mitgliedschaft im Parlament vor („Baukastensystem“), die nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt. Derzeit erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät. Das gilt jedoch nur, wenn er mindestens acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war. Nach diesen acht Jahren erhält er also 24 Prozent der monatlichen Diät von derzeit 7.009 Euro als Altersversorgung. Zukünftig sollen statt 3 Prozent nur noch 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft gezahlt werden. Nach acht Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter dann nicht mehr 24 Prozent der Diät, sondern nur noch 20 Prozent.
Der Steigerungssatz der Altersentschädigung, der bis 1995 noch 4 Prozent der Abgeordneten­entschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag betrug, wird also von jetzt 3 Prozent weiter auf 2,5 Prozent herabgesenkt. Der Höchstsatz der Altersentschädigung von nunmehr 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung wird künftig erst nach 27 und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. (Den Höchstanspruch erwerben aber nur wenige Abgeordnete, da die meisten Abgeordneten dem Bundestag nur zwei bis drei Legislaturperioden angehören). Ein Versorgungsanspruch im Alter entsteht nach dem Konzept der lückenfüllenden Teilversorgung nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft. Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.
Die von uns vorgesehenen neuen Regeln für die Altersversorgung der Abgeordneten entsprechen übrigens dem Vorschlag einer überparteilichen Expertenkommission, der sog. Kissel-Kommission, aus dem Jahre 1993 unter Vorsitz des damaligen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht umgesetzt. Das geschieht nun mit dieser Änderung. Eine von manchen geforderte radikale Umstellung des gesamten Systems der Altersvorsorge in Richtung einer Versicherung oder eines Versorgungswerkes wäre deutlich teurer als die von uns vorgesehene Lösung und darüber hinaus mit großen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden. Ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete muss unabhängig vom Lebensalter, in dem er oder sie Mitglied des Deutschen Bundestages wird, im Alter die gleiche Altersentschädigung erhalten. Wer also mit 35 Jahren Abgeordnete wird, dann acht Jahre Mitglied des Bundestages bleibt und mit 43 Jahren wieder ausscheidet, muss für diese acht Jahre ab dem 65. (67.) Lebensjahr die gleiche Altersversorgung erhalten wie ein Abgeordneter, der mit 57 Jahren in den Bundestag kommt, nach acht Jahren mit 65 Jahren ausscheidet und die Altersversorgung direkt erhält. Würde man statt des bisherigen Systems eine Versicherungslösung wählen, würden während der acht Jahre Mitgliedschaft im Bundestag Versicherungsprämien an eine Versicherung oder ein Versorgungswerk gezahlt werden. Da die Abgeordneten jedoch nicht wie normale Arbeitnehmer alle in jungen Jahren ihre Tätigkeit beginnen und dann ungefähr gleich lang im Bundestag bleiben, ist eine vernünftige Berechnung der Versicherungsprämien nicht möglich. Denn für eine jüngere Abgeordnete könnten die in den acht Jahren gezahlten Beiträge von der Versicherung angelegt werden. Das Kapital würde in der Zeit zwischen ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag und dem Rentenbeginn mit 65 Jahren Zinsen und Erträge erwirtschaften, die dann gemeinsam mit den gezahlten Versicherungsbeiträgen nach dem 65. Lebensjahr Monat für Monat ausgezahlt werden würden. Bei dem älteren Abgeordneten fiele diese Zwischenphase weg. Die „Rente“ würde sofort gezahlt werden. Diese Beispiele zeigen, dass es sehr kompliziert wäre, eine Lösung zu finden, die eine gleiche Altersrente für derartig verschiedene Abgeordnete ermöglicht. Das ist aber nach der Verfassung nötig. Eine solche Lösung wäre auch mit höheren Kosten als bei der bisherigen Regelung verbunden.

Im Vordergrund der öffentlichen Kritik steht jedoch meist nicht die abstrakte Frage, wie die Altersversorgung technisch organisiert ist, sondern vor allem, dass sie zu hoch ausfällt. Diese Kritik ist mit dem vorliegenden Vorschlag aufgegriffen worden. Eine Absenkung der Altersversorgung ist also auch ohne Systemwechsel möglich. Aus diesen Gründen hat auch die erwähnte unabhängige Expertenkommission (Kissel-Kommission) 1993 nach sorgfältiger Abwägung vorgeschlagen, dass keine Umstellung des Systems vorgenommen werden sollte.

b. Dauerhafter Orientierungsmaßstab für die Entschädigung

Um dem in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreiteten Wunsch nachzukommen, dass die Abgeordneten nicht selbst nach unverständlichen Maßstäben über die Höhe der Entschädigung entscheiden sollen und gleichzeitig der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu entsprechen, dass die Abgeordneten eben selbst über ihre Entschädigung entscheiden müssen, soll die Abgeordneten­entschädigung in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden, die bereits heute als Orientierungsgröße im Gesetz verankert ist. Sobald die Orientierungs­größe und die Abgeordnetenentschädigung deckungsgleich sind, kann der Bundestag künftig den Wünschen der Bevölkerung und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gleichzeitig entsprechen: Eine Anhebung der Entschädigung erfolgt nur, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. Und der Bundestag beschließt darüber jedes Mal neu in einem eigenen Gesetz vor den Augen der Öffentlichkeit.

Als Orientierungsgröße für die Abgeordnetenschädigung soll aber künftig nur noch das monatliche Grundgehalt der kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter ohne die anteiligen Sonderzahlungen gelten. Deshalb wird die gesetzliche Orientierungsgröße von „einem Zwölftel der Jahresbezüge“ auf die „Monatsbezüge“ abgesenkt. Um diese langfristige Orientierungsgröße zu erreichen, wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz dürfte dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen von 2005 bis Ende des Jahres 2007 entsprechen. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009, die 4,48 Prozent beträgt, wird nicht nur die Orientierungsgröße erreicht, sondern auch die voraussichtliche Steigerung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung frühestens im Jahre 2010 berücksichtigt.

Da seit 2003 keine Erhöhung der Entschädigung mehr stattgefunden hat, sind die beiden Erhöhungsschritte vertretbar. Das gilt umso mehr als die Erhöhung der Entschädigung mit einer dauerhaften Absenkung des Steigerungssatzes bei der Altersentschädigung verbunden ist und ein Teil der Erhöhung sich dadurch rechtfertigt. Dieses Vorgehen ist auch vernünftiger, als die geltende Rechtslage beizubehalten ohne Rücksicht auf die Kritik an den Steigerungssätzen der Altersentschädigung. Denn diese läge dann unverändert bei 3 Prozent der Entschädigung und würde bei einer in jedem Falle vorzunehmenden Erhöhung der Diät für eine entsprechende Erhöhung auch der Altersversorgung sorgen. Das würde öffentlich auf keine Akzeptanz stoßen.

Es besteht die Hoffnung, dass wenn in Zukunft die Abgeordnetenentschädigung dauerhaft den Vergütungen der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der Bundesrichter folgt, die für die parlamentarische Demokratie notwendige Akzeptanz für die konkrete Höhe der Entschädigung der Abgeordneten allmählich wächst und deutlich wird, dass die Gesetze des Bundestages zur Entschädigung der Abgeordneten nicht als „Selbstbedienung“ beschrieben werden können.

Übrigens: Die Mehrkosten für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung belaufen sich im Jahr 2008 auf rund 2,4 Mio. Euro und ab dem Jahr 2009 auf weitere rund 2,4 Mio. Euro jährlich. Bei den Versorgungsaufwendungen wird die Herabsetzung des Steigerungssatzes für die Altersentschädigung langfristig zu einem Einsparvolumen führen.

Zu 2. Wettbewerb auf dem Energiemarkt

Ich stimme Ihnen zu, dass die bestehenden Kartelle aufgebrochen werden müssen. Damit die Verbraucher günstigere Tarife bekommen, ist vor allem mehr Wettbewerb nötig. Wir als Gesetzgeber müssen es erreichen, dass der Marktanteil der großen Versorger kleiner wird. Bisher teilten sich diese vier großen Energiekonzerne den Markt auf: Durch geeignete Maßnahmen, notfalls auch Zwang, ist es Wettbewerbern zu ermöglichen, z.B. von den Konzernen ungenutzte Kraftwerks-Standorte zu erwerben. Die Bezugspreise von Stromproduzenten wie Vattenfall oder RWE sind nicht in der gleichen Größenordnung wie die Preiserhöhungen gestiegen. Die Einnahmen daraus fließen nur in immer weiter steigende Gewinne. Es muss kartellrechtlich viel stärker als bisher überprüft werden. Der jetzt gerade erschienene Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (regelt und überwacht den Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten) zeigt, dass die Arbeit der Behörde gute Fortschritte macht. Erfreulich sind insbesondere die Fortschritte bei der Kontrolle der Netzentgelte. Bedauerlich bleibt, dass solche Netzentgeltsenkungen bisher (noch) nicht zu niedrigeren Strom- und Gaspreisen geführt haben. Dies weist darauf hin, dass der Wettbewerb noch nicht hinreichend funktioniert hat. Die von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen für mehr Wettbewerb, insbesondere die Kraftwerksnetzanschlussverordnung und die jetzt in Kraft getretene Anreizregulierungsverordnung, zielen vor allem auf strukturelle Verbesserungen und wirken sich mittelfristig positiv aus. Kurzfristig kann die im letzten Jahr auf den Weg gebrachte Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht im Energiebereich helfen. Erfreulich ist zudem der im Strombereich beobachtete Anstieg von Lieferantenwechseln im Laufe dieses Jahres. Die statistischen Folgen dieser Entwicklung werden uns zwar erst in den Berichten des nächsten Jahres dargelegt werden. Die Zwischenergebnisse deuten aber darauf hin, dass sowohl die Ende letzten Jahres in Kraft getretenen neuen Rechtsverordnungen der Bundesregierung zu allgemeinen Versorgungsbedingungen als auch die Arbeit der Bundesnetzagentur hier eine gute Grundlage für die Lieferantenwechsel geschaffen haben. Wichtig bleibt, dass die Verbraucher die Möglichkeiten des Wettbewerbs noch intensiver nutzen als bisher. Wer mit seinem Lieferanten unzufrieden ist, sollte nach neuen Angeboten Ausschau halten. Nur so kommt Schwung in den Markt und nur so können sich wettbewerbliche Marktstrukturen durchsetzen."

Zu 3 Rentenerhöhung:

Die Entwicklung der Steigerungsraten der gesetzlichen Rente hängt vom Verhältnis von Bruttolöhnen und Bruttorenten ab. Die Rente wird grundsätzlich an die jeweilige Brutto-Lohnentwicklung angepasst. Ändern sich die volkswirtschaftlichen Daten, so ändert sich auch die Anpassungshöhe der Renten. Die spürbaren Tariflohnerhöhungen in vielen Branchen in den letzten Monaten führen somit zu einer spürbaren Erhöhung der Renten. Die Kopplung an die allgemeine Lohnentwicklung, d.h. die Gleichstellung von Renterinnen und Rentnern mit den Arbeitnehmerinnen und -nehmern, halte ich für sinnvoll und gerecht.

Ich bin mir bewusst, dass das die derzeit vergleichsweise hohe Inflationsrate für Rentner und Arbeitnehmer Kaufkraftverluste bedeutet. Der Staat kann diese aber nicht ausgleichen, zumal die Inflationsrate kurzfristigen Schwankungen unterliegt. Die dafür notwendigen Finanzmittel ständen zudem auch gar nicht zur Verfügung. Selbst der Bundeshaushalt 2008 wird trotz Steuermehreinnahmen nochmals eine Neuverschuldung von ca. 12 Mrd Euro benötigen. Für unsere Zukunftsfähigkeit halte ich es zudem für unverzichtbar, sich etwaiig bietenden finanzpolitischen Spielraum für Zukunftsinvestitionen in Betreuung, Bildung (Schulen, Hochschulen, Ausbildung, Weiterbildung), Klimaschutz (Energieeinsparung/-vermeidung, -effizienz, Erneuerbare Energien) oder den Abbau unserer Schuldenlast zu verwenden.

Hinzu kommt, dass der Preisauftrieb im Regelfall nicht dauerhafter Natur ist. Vor wenigen Jahren noch bestand ja eher die Sorge vor einer deflationären Entwicklung unserer Wirtschaft. Die Preisstreiber zur Zeit sind vor allem die steigenden Energie- und Nahrungsmittelkosten. Bei den Energiekosten bin ich optimistisch, dass es uns in den kommenden Monaten gelingt mehr Wettbewerb zu erzeugen und die Anbieter zu Preisrücknahmen zu bewegen (vergl Antwort zu Frage 2). Ich empfehle allen Verbrauchern von ihrer Möglichkeit Gebrauch zu machen ihre Energieanbieter zu wechseln !

Auch bei Nahrungsmittelpreisen, vor allem bei Milchprodukten - gehe ich von einer Entspannung aus. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass wichtige Milchlieferanten wie Neuseeland und Australien im nächsten Jahr erneut von so ausgeprägten Dürren betroffen sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer