Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Gunter A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
ich lese von Ihrer Initiative für einen einzigen einheitlichen Umsatzsteuersatz (16%). Dabei wird Ihre Behauptung (in den Printmedien und im Rundfunk (NDR, Hörfunk, Fernsehen) kolportiert, die Lieferung von Bier unterläge gegenwärtig dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Ich habe mich bemüht, dafür eine Quelle zu finden oder einen Lieferanten, der nur 7 % Umsatzsteuer zu entrichten hat. Beides ist mir nicht gelungen.
Daher bitte ich Sie um Hilfe.
Mit vorauseilendem Dank
und freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Amman,
ich bedauere meine falsche Angabe. Bier unterliegt einem Mehrwertsteuersatz von 19%.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer